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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes reicht es zur Begründung eines Bescheides aus, wenn auf die eines anderen hingewiesen wird (Hinweis E 28. November 1991, 89/16/0023). Allerdings muss nach dieser Rechtsprechung die Begründung des anderen Bescheides der Partei bereits bekannt sein, wobei es irrelevant ist, ob sich dies aus der Stellung als Partei oder als Organwalter einer juristischen Person ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140026.X02Im RIS seit
29.04.2003