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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Mit einer bloßen, nicht mit konkreten Argumenten unterlegten Bestreitung der behördlichen Feststellungen kann eine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung nicht aufgezeigt werden.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140224.X02Im RIS seit
18.02.2003