Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die Feststellung, dass mit einem Vermögen von ca. 11 bis 28 Mio S in den Jahren 1983 bis 1992 Zinsen von 3,5 bis 4,5 % erzielbar gewesen seien, kann bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung keineswegs als unschlüssig angesehen werden.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140224.X04Im RIS seit
18.02.2003