RS Vwgh 2002/10/22 98/14/0224

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Feststellung, dass mit einem Vermögen von ca. 11 bis 28 Mio S in den Jahren 1983 bis 1992 Zinsen von 3,5 bis 4,5 % erzielbar gewesen seien, kann bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung keineswegs als unschlüssig angesehen werden.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140224.X04

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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