RS Vwgh 2002/12/17 97/14/0023

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/14/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/16/0023 E 28. November 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Begründung eines Bescheides reicht es aus, wenn auf die eines anderen - dem Abgabepflichtigen bereits bekannten - hingewiesen wird (Hinweis E 7.2.1989, 86/14/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140023.X01

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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