Der Antragsteller begründet das Begehren um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung folgendermaßen: "Unsere Gesellschaft ist nicht in der Lage, die geforderten Steuern aus liquiden Mitteln zu bezahlen. Unser Unternehmen befaßt sich mit der Wohnraumbeschaffung. Zu diesem Zweck ist es unsere Aufgabe, Grundstücke anzuschaffen, diese baureif zu stellen, Planungen durchzuführen und schließlich Wohnungen zu bauen und zu veräußern. Um die geforderten Steuern zu bezahlen, müßten wir unsere Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Die "Bemessungsverjährung" betrifft nur die Abgabenfestsetzung, nicht Feststellungsbescheide. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X05 Im RIS seit 20.11.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 implizitLAO Wr 1962 §154 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 338;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 154 LAO Wr betreffend Bemessungsverjährung handelt es sich um Bestimmungen des Verfahrensrechtes, bei deren Anwendung es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207;BAO §208;BAO §209 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 228;
Rechtssatz: Die Anforderung von Unterlagen, die für die Bemessungsgrundlage einer Abgabe erforderlich sind, unterbricht den Lauf der Verjährung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150173.X02 I... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §207;ZollG 1955 §182; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0629/63 E 5. März 1964 VwSlg 3037 F/1964 RS 3 Stammrechtssatz Wenn die Zollschuld kraft Gesetzes entsteht, unterliegt sie nicht einer Bemessungsverjährung, sondern nur einer Einhebungsverjährung (Hinweis E VS 14.11.1963, 1737/61, nur mit dem Unterschied, daß hier die unbedingte Zol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/9, S 465; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/06/30 84/15/0058 2 Stammrechtssatz Das Institut der Bemessungsverjährung iS der §§ 207 ff BAO gilt auch für die Gesellschaftssteuerschuld (Hinweis E 2.4.1964, 996/63). European Case Law Ide... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführerin (eine inländische Gesellschaft m.b.H.) wurde im Jahre 1974 von einer Sparkasse ein Kredit in laufender Rechnung bis zur Höhe von S 39 Mio zu einem bis auf weiteres vereinbarten Zinssatz von 12 v.H. p.a. eingeräumt. Dieser Kredit war in gleich hohen vierteljährlichen Pauschalraten von S 1,291.35... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich zunächst im wesentlichen folgendes: Gesellschafter der in der Folge nur mit Hiro (alt) bezeichneten „H“ Immobilienverwertungsgesellschaft m.b.H. (Stammkapital S 120 Mio.) waren die in der Folge nur mit S bezeichnete „S“ Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (Stammeinlage S 112.500,--), die Zweitbeschwerdeführerin (Stammeinlage S 89,887.500,--) und die Erstbeschwerdeführerin (Stammeinlage S 30 Mio.) gewesen. Diese Gesellschafter ha... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuernyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §207KVGDV 1934 §6 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/15/0059
Rechtssatz: Das Institut der Bemessungsverjährung iS der §§ 207 ff BAO gilt auch für die Gesellschaftssteuerschuld (Hinweis E ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der dieser beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der folgende Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei reichte für das Jahr 1976 erstmals am 18. März 1982 eine Umsatzsteuererklärung ein. Darin wurden die (dem ermäßigten Steuersatz von 8 v. H. unterliegenden) Umsätze mit S 43.191,50 und der Kürzungsbetrag für Kleinunternehmer gemäß § 23 Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 223, in der für das Jahr 1976 geltenden Fassung (in der Folg... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §207UStG 1972 §21 Abs4
Rechtssatz: Das Recht, die Umsatzsteuer eines bestimmten Jahres festzusetzen, unterliegt ungeachtet des Umstandes, daß die Umsatzsteuervorauszahlungen vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen sind, der "Bemessungsverjährung" iSd § 207 BAO (Hinweis E 14.12.1981, 81/17/01164 und 81/17/0117 auf Grundlag... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Index: Kinderbeihilfe32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2010 ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei KR war in der Zeit vom 20. September 1940 bis zum 30. April 1949 bei der Beschwerdeführerin auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses krankenversichert. Gleichzeitig bezog sie eine Rente aus der Angestelltenversicherung. Mit 1. August 1941 wurde daher für sie gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbesserung der Leistungen in der Rentenversicherung vom 24. Juli 1941, DRGBl. I S. 443, die Einbeziehung in die Krankenversicherung der Rentner wirksam. Andersei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207
Rechtssatz: Bei den Verjährungsvorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches handelt es sich um Rechtsgrundsätze des Privatrechtes, die sich nicht ohne weiteres auf das öffentliche Recht übertragen lassen. Nur dann, wenn in Vorschriften des öffentlichen Rechtes Verjährungsbestimmungen ausdrücklich aufgenommen sind, wird die Bedachtsnah... mehr lesen...