RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0020

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §207;
ZollG 1955 §182;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0629/63 E 5. März 1964 VwSlg 3037 F/1964 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn die Zollschuld kraft Gesetzes entsteht, unterliegt sie nicht einer Bemessungsverjährung, sondern nur einer Einhebungsverjährung (Hinweis E VS 14.11.1963, 1737/61, nur mit dem Unterschied, daß hier die unbedingte Zollschuld gemäß § 177 Abs 2 ZollG entstand).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160020.X05

Im RIS seit

30.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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