RS Vwgh 1983/11/17 83/15/0128

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Veröffentlicht am 17.11.1983
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Index

UStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §207
UStG 1972 §21 Abs4

Rechtssatz

Das Recht, die Umsatzsteuer eines bestimmten Jahres festzusetzen, unterliegt ungeachtet des Umstandes, daß die Umsatzsteuervorauszahlungen vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen sind, der "Bemessungsverjährung" iSd § 207 BAO (Hinweis E 14.12.1981, 81/17/01164 und 81/17/0117 auf Grundlage der Bestimmung des § 149 Abs 2 Wr LAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983150128.X01

Im RIS seit

08.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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