RS Vwgh 1992/9/8 87/14/0158

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Veröffentlicht am 08.09.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56 impl;
BAO §188 Abs1;
BAO §207 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach § 207 Abs 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nicht aber die Erlassung von (Feststellungs-)Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der (Festsetzungs-)Verjährung. Die Frage der Verjährung ist daher erst im Zusammenhang mit einer Abgabenfestsetzung zu beurteilen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140158.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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