1 Mit Eingabe vom 11. Dezember 2017 beantragte die BB GmbH (die mitbeteiligte Partei), eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab dem Veranlagungsjahr 2017. Gruppenträger solle die mitbeteiligte Partei sein, Gruppenmitglieder die B GmbH und die BE GmbH, zwei in Österreich ansässige Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 2 Mit - an die mitbeteiligte Partei, die B GmbH und d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §192 KStG 1988 §9 Abs8VwRallg BAO § 192 heute BAO § 192 gültig ab 01.01.1962 KStG 1988 § 9 heute ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12... mehr lesen...
1 Mit Gruppenfeststellungsbescheid vom 28. September 2016 stellte das Finanzamt das Bestehen einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988 bestehend aus der G GmbH als Gruppenträgerin und der M GmbH sowie der T GmbH als Gruppenmitglieder ab der Veranlagung für das Jahr 2016 fest. 2 Zu diesem Zeitpunkt hielt die G GmbH (Großmutter) 100% der Anteile an der M GmbH (Mutter), die wiederum 100% der Anteile an der T GmbH (Tochter) hielt. 3 Mit Einbringungsvertrag vom 18. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §192BAO §295BAO §93aKStG 1988 §9 Abs8KStG 1988 §9 Abs9
Rechtssatz: Der Gruppenfeststellungsbescheid stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Daraus ergibt sich, dass der Gruppenfeststellungsbescheid insbesondere auch für das Bestehen der Gruppe an sich und die Frage, welche ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Kommanditist der B GmbH & Co KEG gewesen. 2 Mit Bescheiden vom 5. November 2008 ergingen an ihn für die Jahre 2003 bis 2005 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide aufgrund einer vorangegangenen bescheidmäßigen Einkünftefeststellung der KEG vom 31. Oktober 2008. Zudem setzte das Finanzamt unter Bezug auf den aus dem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 2003 resultie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §192VwRallg
Rechtssatz: Die im Bescheid nach § 188 BAO enthaltenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten zugrundezulegen, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. VwGH 27.6.2017, Ro 2015/13/0016). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §192BAO §295 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Wie aus dem letzten Satz des § 295 Abs. 1 BAO bereits im Umkehrschluss hervorgeht, setzen Folgeänderungen nach § 295 BAO keine rechtskräftige Feststellung gemäß § 188 BAO voraus. Wie der VwGH bereits ausgesprochen hat, ist § 295 Abs. 1 letzter Satz BAO, wonach mit der Anpassun... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - einer von zwei Gesellschaftern einer seit 14. Juli 1998 im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (zunächst OEG, dann OG, dann KG). 2 Mit Vertrag vom 18. März 2013 veräußerte der Revisionswerber seinen gesamten Kommanditanteil an die D GmbH. 3 Die steuerliche Gewinnermittlung der Personengesellschaft erfolgte bis einschließlich 2012 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §192VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0204 E 28. November 2001 VwSlg 7667 F/2001 RS 3 Stammrechtssatz Es ist aus dem Normengefüge und der Systematik der Bundesabgabenordnung hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften auf den Willen des Gesetzgebers zu schließen, dass a... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführerin wurden mit Bescheid des Finanzamtes vom 15. April 2008 Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Höhe von 72,39 EUR vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wendete die Beschwerdeführerin ein, dass das unter dem Einheitswert-Aktenzeichen 130xx erfasste Grundstück nicht nachhaltig zu land- und forstwirtschaftlichen Hau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ermittelt die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Nach einer die Jahre 1991 bis 1995 umfassenden Betriebsprüfung verfügte das Finanzamt hinsichtlich der ursprünglich erklärungsgemäß erfolgten Veranlagungen die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO und änderte die Besteuerungsgrundlagen im Sinne der Prüfungsfeststellungen. Nach Erlassung einer abweisen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden nach § 192 BAO diesen Bescheiden zu Grunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Nach § 289 Abs. 2 BAO ist d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine nach deutschem Recht errichtete Aktiengesellschaft, ist zu 95% an einer inländischen GmbH & Co KG (in weiterer Folge: KG) beteiligt und mit ihren aus dieser Beteiligung resultierenden Einkünften in Österreich beschränkt steuerpflichtig. In den Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 2000 und 2001 erklärte die Beschwerdeführerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Beteiligte an der KG und machte gemäß § 11 Abs. 2 KStG 1988 iVm § 11 Abs. 2 EStG 1988 ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §192;EStG 1988 §11 idF 1999/I/106;KStG 1988 §11 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0021 E 1. Juni 2006 RS 2[Hier: Für eine Berücksichtigung der fiktiven Eigenkapitalzuwachsverzinsung im Verfahren zur Bemessung der Körperschaftsteuer 2000 bleibt im Hinblick auf die im § 192 BAO normierte Bindungswirkung des Feststel... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Sohn der am 18. Jänner 2001 verstorbenen Dr. P. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 6. November 2001 wurde ihm deren Nachlass zur Gänze eingeantwortet. Dr. P. war u.a. an der 1995 gegründeten C.- Liegenschaftsverwertung KEG (im Folgenden: KEG) als Kommanditistin beteiligt. Bezüglich der genannten Gesellschaft ergingen für die Jahre 1995 und 1996 zunächst Bescheide nach § 188 BAO, denen zufolge an Dr. P. Einkünfte aus Gewerbebetrie... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Nach Erlassung diese... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer Zoll in Höhe von S 63.297,-- (EUR 4.599,97), Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von S 139.254,-- (EUR 10.119,98) sowie eine Abgabenerhöhung in Höhe von S 16.663,-- (EUR 1.210,95) vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer, ein selbstständiger Kaufmann, habe am 6. August 1998 in Linz einen Pkw der Marke Porsche 911 Carrera Coupe auf Grund der nachgewiesenen Ausfuhr ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §192;VwRallg;ZollRDG 1994 §87 Abs1 Z1;ZollRDV 1994 §19 Z1;
Rechtssatz: Nach § 87 Abs. 1 Z 1 ZollR-DG iVm § 19 Z 1 ZollR-DVO hat die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bei Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen, mit g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Sie verkaufte im November 1991 ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha. Im Feststellungsbescheid nach § 187 BAO vom 29. März 1999 stellte das Finanzamt unter Einbeziehung des Gewinnes aus der Veräußerung des stehenden Holzes die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für 1991 mit 75.663 S fest. Gegen den Feststellungsbescheid berief die Beschwerdeführerin. Mit Berufungsentscheidung vom 20. Dezember 2002, RV760/1- 7/99, gab die ... mehr lesen...