RS Vwgh 2022/2/3 Ro 2020/15/0014

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Veröffentlicht am 03.02.2022
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §192
BAO §295
BAO §93a
KStG 1988 §9 Abs8
KStG 1988 §9 Abs9

Rechtssatz

Der Gruppenfeststellungsbescheid stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Daraus ergibt sich, dass der Gruppenfeststellungsbescheid insbesondere auch für das Bestehen der Gruppe an sich und die Frage, welche Gesellschaften in welchem Zeitraum Gruppenmitglieder sind, gemäß § 192 BAO Bindungswirkung entfaltet. Bei einer Abänderung des Gruppenfeststellungsbescheids sind gemäß § 295 BAO die Feststellungsbescheide der einzelnen Gruppenmitglieder entsprechend abzuändern oder aufzuheben. Gemäß § 93a BAO sind die für Bescheide geltenden Bestimmungen grundsätzlich sinngemäß auf Erkenntnisse und Beschlüsse des VwG anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150014.J01

Im RIS seit

22.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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