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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §192Rechtssatz
Der Gruppenfeststellungsbescheid stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Daraus ergibt sich, dass der Gruppenfeststellungsbescheid insbesondere auch für das Bestehen der Gruppe an sich und die Frage, welche Gesellschaften in welchem Zeitraum Gruppenmitglieder sind, gemäß § 192 BAO Bindungswirkung entfaltet. Bei einer Abänderung des Gruppenfeststellungsbescheids sind gemäß § 295 BAO die Feststellungsbescheide der einzelnen Gruppenmitglieder entsprechend abzuändern oder aufzuheben. Gemäß § 93a BAO sind die für Bescheide geltenden Bestimmungen grundsätzlich sinngemäß auf Erkenntnisse und Beschlüsse des VwG anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150014.J01Im RIS seit
22.03.2022Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022