Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §295;
Rechtssatz: Ein vor Erlassung des Feststellungsbescheides lt Erklärung erlassener Einkommensteuerbescheid hindert die Beh keineswegs, nach Erlassung des Feststellungsbescheides den Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO abzuändern. Von einer Bindungswirkung der Abgabenbehörde an ihre (nach Ansicht des Bf) im Einkommensteuerbesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1;BAO §295;
Rechtssatz: Auch wenn die Festsetzung des Einheitswertes des Betriebsvermögens und davon abgeleitet die Vorschreibung der Vermögenssteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes in einem kombinierten Bescheid erfolgen und dieser zur Gänze mit Berufung bekämpft wird, ist die Berufung gegen die abgeleiteten Bescheide abzuweisen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252;
Rechtssatz: Die durch § 192 BAO und § 252 Abs 2 BAO geschaffene Bindungswirkung - auch noch nicht in Rechtskraft erwachsener - Feststellungsbescheide besteht auch in Ansehung einheitlich und gesondert festzustellender gewerblicher Gewinne (Hinweis E 24.5.1972, 2222/70 VwSlg 4390 F/1972 und E 30.6.1981, 2727/80). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §192;BAO §252 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht keine unmittelbare Abhängigkeit zwischen Einkommensteuerbescheiden und Körperschaftssteuerbescheiden voneinander. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140179.X03 Im RIS seit 19.05.1987 Zuletzt a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;BAO §192;BAO §20;BAO §295 Abs1;BAO §311 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Es entspricht allgemeinen Rechtsgrundsätzen, daß eine zur Entscheidung berufene bzw eine zur Entscheidung verpflichtete Behörde den Zeitpunkt ihrer Entscheidung innerhalb allfälliger gesetzlicher Entscheidu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §192;ZollG 1955 §41 Abs2 letzter Satz;ZollG 1955 §41 Abs4 letzter Satz;ZollG 1955 §61 Abs1;ZollG 1955 §61 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Anordnung des § 41 Abs 2 letzter Satz ZollG 1955, daß über die Gewährung der Zollfreiheit gesondert mit Bescheid abzusprechen ist, folgt, daß das Verfahren in zwei selbständige Abschnitte untertei... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Gesellschafterin einer OHG, in deren Betrieb im Jahre 1964 eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche die Erlassung berichtigter Gewinnfeststellungsbescheide für die Jahre 1959 bis 1963 zur Folge hatte. Es kam sodann auch zu einer Änderung der Einkommensteuerbescheide der Beschwerdeführerin für die gleichen Jahre, wobei die Feststellungen aus den Gewinnfeststellungsbescheiden auch den betreffenden Einkommensteuerbescheiden zugrunde gelegt wurden. Die Be... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185 BAO §192 BAO §252 Abs2 BAO § 185 heute BAO § 185 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 185 gültig von 01.01.1962 bis 28.02.2014 ... mehr lesen...