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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §192Rechtssatz
Der Gruppenfeststellungsbescheid nach § 9 Abs. 8 KStG 1988 ist ein Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren. Er entfaltet für die Fragen, ob eine Gruppe besteht und welche Gesellschaften in welchem Zeitraum Gruppenmitglieder sind, Bindungswirkung gemäß § 192 BAO (vgl. VwGH 3.2.2022, Ro 2020/15/0014). Voraussetzung für eine derartige Bindungswirkung ist, dass der Bescheid auch an die betroffenen Gesellschaften ergangen ist (vgl. - im Hinblick auf eine Änderung einer Unternehmensgruppe nach § 9 Abs. 9 KStG 1988 - VwGH 26.11.2015, 2012/15/0097).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022130015.J01Im RIS seit
04.04.2023Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023