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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1175;Rechtssatz
Hinsichtlich der Umsatzsteuer ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt (Hinweis E 29. November 1994, 93/14/0150, VwSlg 6945 F/1994). Hinsichtlich der Umsatzsteuer kommt - anders als bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften (vgl. § 191 Abs. 3 BAO) - betreffend Bescheide, die an eine Personenvereinigung gerichtet sind, den einzelnen Mitgliedern kein Beschwerderecht zu (Hinweis E 29. Juni 1995, 94/15/0103; E 29. Oktober 2003, 2000/13/0218).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130189.X01Im RIS seit
05.07.2005