Aus der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 30. Oktober 2006 setzte der Bürgermeister der Stadt Klagenfurt gegen den Beschwerdeführer wegen Nichtabgabe der Fremdenverkehrsabgabenerklärung für die A Außenwerbung GmbH trotz Aufforderung und Androhung der Verhängung einer Zwangsstrafe eine Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 40,-- fest. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Nach Ergeh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den dieser angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Schreiben vom 7. Juni 2006 forderte der Magistrat der Stadt Klagenfurt, Abteilung Abgaben, den Beschwerdeführer auf, die Fremdenverkehrsabgabenerklärung 2006 für die A Außenwerbung GmbH abzugeben. In diesem Schreiben wurde auch die Verhängung einer Zwangsstrafe angedroht. Der Beschwerdeführer antwortete auf dieses Schreiben mit dem Hinweis, dass ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe KärntenL74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §133 Abs1;FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §8;LAO Krnt 1991 §104 Abs1;LAO Krnt 1991 §87 Abs1;LAO Krnt 1991 §93 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbu... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe KärntenL74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §133 Abs1;FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §8;LAO Krnt 1991 §104 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/17/0064
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Über das Vermögen der M GmbH wurde am 21. Dezember 1989 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer als Masseverwalter bestellt. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde am 7. März 1991 eine Liegenschaft um 4,520.000 S kridamäßig versteigert. Mit Beschluss vom 31. Oktober 1991 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung bei den Erwerbern der Liegenschaft stellte der Prüfer fest, die Versteigerung der Liegenschaft habe bei der M GmbH so... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §133 Abs1;BAO §80;BAO §9 Abs1;KO §134 Abs1;KO §81;UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 3. März 1987, 86/14/0130, VwSlg 6197 F/1987, ausgeführt hat, trifft einen Masseverwalter, der sich auf die mangelnde Fähigkeit, Abgabenerklärungen zu erstelle... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt forderte mit Bescheid vom 25. Mai 1994 den Beschwerdeführer unter Androhung einer Zwangsstrafe auf, die Fremdenverkehrsabgabenerklärung 1994 binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides vorzulegen. Hieraufhin legte der Beschwerdeführer ein nicht ausgefülltes Formular betreffend eine Fremdenverkehrsabgabenerklärung 1994 vor. In einem am selben Tage wie das Formular (28. Juni 1994) bei dem Magistrat der Landeshauptsta... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe KärntenL74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §133 Abs1;FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §8;LAO Krnt 1991 §104 Abs1;LAO Krnt 1991 §245 litc;
Rechtssatz: Ist jemand von der Abgabenbehörde zur Abgabenerklärung aufgefordert worden, ist er i... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob dem beschwerdeführenden Verein die Einreichung von Abgabenerklärungen hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer für 1996 möglich und zumutbar war. Der beschwerdeführende Verein verneint dies, weshalb seiner Ansicht nach die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erzwingung dieser Leistung unzulässig gewesen sei. Die belangt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §133 Abs1;
Rechtssatz: Wenngleich es zutrifft, daß keine abgabenrechtliche Verpflichtung besteht, entsprechende "Steuerformulare beim zuständigen Finanzamt während der Parteizeiten" zu besorgen, macht weder das Fehlen DIESER Verpflichtung noch der vom Abgabepflichtigen behauptete Umstand, beim zuständigen Finanzamt seien Abgabenerklärung... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Oktober 1994 wies das Landesabgabenamt Salzburg den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erstreckung sämtlicher Erklärungs-, Bemessungs- und Abfuhrfristen nach dem Salzburger Zapfsäulenabgabegesetz bis zur Erledigung des Verfahrens über die von der Bfrin erhobene Verfassungsgerichtshofbeschwerde vom 11. November 1993 ab und setzte eine Nachfrist zur Einreichung der erforderlichen Daten bis 20. November 1994. Nach der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides ist gegen ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §133 Abs1;LAO Slbg 1963 §102 Abs1;LAO Slbg 1963 §86 Abs1;LAO Slbg 1963 §92 Abs1;
Rechtssatz: Eine Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung gem § 102 Abs 1 Slbg LAO ist eine mit Zwangsstrafe erzwingbare verfahrensleitende Verfügung, die jedoch keine abschließende Entscheidung darüber ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob dem beschwerdeführenden Verein die Einreichung von Abgabenerklärungen hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer für 1995 möglich und zumutbar war. Der beschwerdeführende Verein verneint dies, weshalb seiner Ansicht nach die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erzwingung dieser Leistung unzulässig gewesen sei. Die belangt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §133 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997140122.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landesabgabenamtes für Vorarlberg vom 19. August 1991 wurde über den Beschwerdeführer eine Zwangsstrafe von S 4.000,-- verhängt. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlichen, die Abgabenvorschriften, im gegenständlichen Fall der 4. Abschnitt des Bodenseefischereigesetzes, bestimmten, wer zur Einreichung einer Abgabenerklärung verpflichtet sei. Nach § 57 Abs. 1 AbgVG. sei zur Einreichung einer Abgabenerkl... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §48 Abs1;AbgVG Vlbg 1984 §57 Abs1;BAO §133 Abs1;
Rechtssatz: § 57 zweiter Satz Vlbg AbgVG 1984 dient nicht (lediglich) dazu, eine Abgabenerklärung anzufordern, wenn der Abgabenfplichtige seine bereits auf Grund der Abgabenvorschriften bestehenden Erklärungspflicht nicht erfüllt. Das Gesetz stellt im § 57 Abs... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL65508 Fischerei Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §57 Abs1;BAO §133 Abs1;BodenseefischereiG Vlbg 1976 §17;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 57 Abs 1 zweiter Satz Vlbg AbgVG 1984 (§ 133 Abs 1 zweiter Satz BAO) kann nicht als E... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §51;AbgVG Vlbg 1984 §52;AbgVG Vlbg 1984 §54 Abs2;AbgVG Vlbg 1984 §57 Abs1;BAO §114;BAO §115;BAO §119 Abs2;BAO §133 Abs1;
Rechtssatz: Abgabenerklärungen stellen ein gesetzlich bestimmtes Instrument der Offenlegung dar (vgl § 54 Abs 2 Vlbg AbgVG 1984). Als ein derartiges Instrument (der Offenlegungspflichten u... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL65508 Fischerei Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §48 Abs1;AbgVG Vlbg 1984 §57 Abs1;BAO §133 Abs1;BodenseefischereiG Vlbg 1976 §17;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 57 Abs 1 Vlbg AbgVG 1984 ist zu folgern (arg: "ferner"), daß sich die Verpflichtung zur Einreichung einer Abgabenerklärung entweder aus den speziellen Normen des Abg... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §57 Abs1;BAO §133 Abs1;B-VG Art140 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufforderung nach § 57 Abs 1 zweiter Satz Vlbg AbgVG 1984 dient (erst) - wenn auch aus der Perspektive der MÖGLICHERWEISE (aber eben in der Zukunft) in einer behördlichen Abgabenfestsetzung anzuwendenden Rechtsvorsc... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde Berufungen der Beschwerdeführerin gegen zwei Bescheide, mit denen Zwangsstrafen zur Erzwingung der Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 1986 festgesetzt worden waren, ab. Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung dieser Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes, weil die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §133 Abs1;BAO §134 Abs1;BAO §134 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 3;
Rechtssatz: Hat eine für einen vorhergehenden Veranlagungszeitraum (1984) strittige Frage auf die Ermittlung der Höhe der Umsätze bzw Einkünfte eines folgenden Veranlagungszeitraumes (1986) keinen Einflu... mehr lesen...