Index
L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §111 Abs1;Rechtssatz
Eine Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung gem § 102 Abs 1 Slbg LAO ist eine mit Zwangsstrafe erzwingbare verfahrensleitende Verfügung, die jedoch keine abschließende Entscheidung darüber ist, ob die aufgeforderte Person tatsächlich auch abgabepflichtig ist und ihr deswegen die Abgaben, über die die Abgabenerklärung gefordert wurde, vorgeschrieben werden. Wird eine Person zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgefordert, dann besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Abgabenerklärung auch dann, wenn diese die Rechtsansicht vertritt, nicht abgabepflichtig zu sein. Sie wird auch in diesem Fall auf Grund der Aufforderung die für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen haben (§ 92 Abs 1 Slbg LAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997170035.X01Im RIS seit
20.11.2000