RS Vwgh 2007/3/20 2007/17/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2007
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Kärnten
L74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §133 Abs1;
FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1994 §8;
LAO Krnt 1991 §104 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/17/0064

Rechtssatz

Im Falle einer Aufforderung zur Abgabe einer Abgabenerklärung unter Hinweis auf eine bestimmte Abgabenpflicht ergibt sich die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung jedenfalls aus der entsprechenden Regelung der Landesabgabenordnung (hier: § 104 Abs. 1 Krnt LAO), weil die Partei zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgefordert worden ist (Hinweis E 26. Jänner 1998, 97/17/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007170063.X01

Im RIS seit

11.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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