Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe es als Inhaberin einer am 31. Mai 1989 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellten (nach ihrer Nummer bestimmten) Waffenbesitzkarte unterlassen, der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt habe, binnen vier Wochen die am 28. Jänner 2002 erfolgte Änderung ihres Hauptwohnsitzes (Verlegung von W, Sgasse, nach W, Ggasse) zu melden. Dadurch habe die Beschwerdeführerin § 26 ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §26;
Rechtssatz: Der in § 26 WaffG 1996 statuierten Mitteilungsverpflichtung wohnt die Zielsetzung inne, dass die Behörde im Interesse der nach § 25 leg cit durchzuführenden Verlässlichkeitsprüfung die Möglichkeit haben muss, alle Wohnsitze des Inhabers eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses zu ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war auf Grund seines Antrages vom 7. Dezember 1988 am 31. März 1989 eine Waffenbesitzkarte für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellt worden. Mit Bescheid vom 4. Juli 2003 entzog die Bezirkshauptmannschaft Schwaz dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), in Verbindung mit § 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl II Nr 313/1998 (2. WaffV), die Waffenbesitzkarte. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0014 E 8. Juni 2005 RS 3 Stammrechtssatz § 5 Abs 2 der 2. WaffV erwähnt neben der Erbringung eines Schulungsnachweises durch einen näher bezeichneten Gewerbetreibenden jedenfalls auch die Möglichkeit zur Berufung auf bestimmte andere Beweismitte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §46;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §5 Abs1;WaffV 02te 1998 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der erforderliche Nachweis im Sinne des § 5 Abs 2 der 2. Waffenverordnung kann nicht nur durch einen "Waffenführerschein" (Schulungsnachweis eines Waffengewerbebetreibenden) erbracht werden, sondern grundsätzlich durch jedes taugliche Bewei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 14. Dezember 1998, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 WaffG der Besitz von Waffen und Munition verboten worden war. Zur Begründung: ihrer Entscheidung führte die belangte Behörde - nach einer auszugsweisen Wiedergabe von Inhalten des erstinstanzlichen Bescheides und der Berufung - im Wesentlichen aus, nach einem Schreiben der B... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 8. Mai 1998 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Jänner 1998 auf Ausstellung eines Waffenpasses abgewiesen und ihm die 1978 für ihn ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen. Der Berufung des Beschwerdeführers gegen diesen Bescheid gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge. Die belangte Behörde stützte diese Entscheidung auf die zahlreichen Verwaltungsstrafvormerkungen des Beschwerd... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 (im Folgenden kurz WaffG) ein Waffenverbot verhängt. Der Beschwerdeführer (der nach Ausweis der Akten Inhaber einer Jagdkarte ist) habe am 7. November 2000 in einem näher bezeichneten Forstgut mit einer verbotenen Schusswaffe, nämlich einer KK-Repetierbüchse mit herausgeschliffener Seriennummer und funktionsfähigem Schalldämpfer, ein Hirschkalb erle... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, nur wegen "besonders gefährlicher Handlungen" verurteilte Personen seien "nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes" nicht als verlässlich anzusehen, trifft nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999200006.X01 ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Die Verhängung eines Waffenverbotes unterliegt angesichts der in § 12 Abs. 1 WaffG 1996 vorausgesetzten Missbrauchsgefahr strengeren Voraussetzungen, als die (bloß) zur Entziehung waffenrechtlicher Urkunden führende Verneinung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit nach § 25 iVm. § 8 WaffG 1996 (Hinweis E v... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die belangte Behörde nicht auf Feststellungen über die Bestrafungen des Beschwerdeführers nach dem KFG beschränken durfte, um davon ausgehend die waffenrechtliche Verlässlichkeit des Beschwerdeführers zu verneinen (Hinweis E vom 27.9.2001, 99/20/0559, E vom ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8;
Rechtssatz: Ausführungen zu den Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde betreffend das Vorliegen bestimmter Tatsachen im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996; die Aufrechterhaltung eines Waffenverbotes ist mit "Zweifeln" an der "waffenrechtlichen Verlässlichkeit" ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (im Folgenden: WaffG), der von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mit der Nr. 032638 ausgestellte Waffenpass entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, es stehe fest, dass auf Grund einer behördlichen Anordnung gemäß § 25 WaffG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsveror... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 4 Abs. 4 der 2. WaffV 1998 normiert hinsichtlich der Vornahme der Überprüfung der Verwahrung der Waffe, dass diese ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen ist. Einer Missachtung dieser Vorschrift kommt bei der Anwendung des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §39 Abs2;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §8 Abs6 Z2;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht nur im Falle des Bestehens von Zweifeln an der sicheren Verwahrung berechtigt, die Überprüfung einer solchen Verwahrung anzuordnen. Gemäß § 4 Abs 3 der 2. WaffV 1998 ist im Zuge der Prüfung der Verlässlichkeit nach ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. April 1998 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Mödling dem Beschwerdeführer gemäß § 51 Abs. 2 und § 26 Waffengesetz 1996 i.V.m. § 21 Abs. 1 VStG eine Ermahnung, weil er es als Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenbesitzkarte Nr. 223225) unterlassen habe, die Änderung seines Hauptwohnsitzes der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich mitzuteilen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §21 impl;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §26;
Rechtssatz: Die Behörde muss, um die in § 25 WaffG 1996 vorgesehene Verlässlichkeitsprüfung durchführen zu können, die Möglichkeit haben, alle Wohnsitze des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu kennen, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um den Hauptwohnsitz oder um sonstige Wohnsitze, ... mehr lesen...