Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0110 E 23. Juli 1999 VwSlg 15200 A/1999 RS 4(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Da die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auszustellende Waffenbesitzkarte nicht nach der Verwendungsbestimmung der vom Inhaber der waffenrechtlichen Urkunde besessenen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionsweg zuständig gewordene belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 2005, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine näher bezeichnete verbotene Waffe gemäß § 17 Abs 3 Waffengesetz 1996 als unbegründet abgewiesen wurde, nicht stattgegeben und den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt. Begründend führte die belang... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs 3 WaffG handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde.[Hier: Ermessensübung iSd Gesetzes, da der Wunsch, eine verbotene Waffe zum sportlichen Schießen zu ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte von 4 auf 10 Stück teilweise - Erweiterung der Waffenbesitzkarte von 4 auf 8 Stück - stattgegeben; der darüber hinausgehende Antrag wurde abgewiesen, da dafür keine Rechtfertigung im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG glaubhaft gemacht worden sei. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte von zwei auf drei Stück stattgegeben und den darüber hinausgehenden Erweiterungsantrag auf insgesamt acht Stück genehmigungspflichtige Schusswaffen abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer Inhaber einer Waffenbesitzkarte für zwei genehmigungspflichtige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde ist im Rahmen der Entscheidung über die Erweiterung der Waffenbesitzkarte auf mehr als zwei Stück genehmigungspflichtige Schusswaffen zu einer Ermessensentscheidu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;WaffG 1996 §58 Abs2;
Rechtssatz: Für den Besitz von halbautomatischen Schusswaffen war auf Grund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs 2 WaffG die Angabe einer Re... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 und § 22 Abs 2 Waffengesetz 1996 (WaffG) abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe die Ausstellung eines Waffenpasses für eine genehmigungspflichtige Schusswaffe beantragt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass er seit der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an ihn im Jahr 1983 nie negativ aufgefallen sei, dass er sich seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;WaffV 02te 1998 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0062 E 25. Jänner 2006 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Da ein Bedarf zum Führen einer genehmigungspflichti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 21 Abs 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 idF BGBl I Nr 134/2002 (WaffG), abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, auch wenn der Beschwerdeführer als Händler mit Gebrauchtfahrzeugen regelmäßig größere Geldbeträge transportiere, begründe dies nicht den im Sinn des § 22 Abs 2 WaffG notwendigen Bedarf an ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;WaffV 02te 1998 §6;
Rechtssatz: Da ein Bedarf zum Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe vom Beschwerdeführer nicht nachgewiesen werden konnte, hatte die Behörde in ihrer d... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 9. April 2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz von Patronen mit Teilmantel-Hohlspitzgeschossen im Kaliber 9 mm Luger und .357 Magnum/.38 Special gemäß § 17 Abs 2 und 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), abgewiesen. Das vom Beschwerdeführer geltend gemachte Interesse - der weitere Aufbau bzw die Vervollständigung einer Patronensammlung aus "technische... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §17 Abs2;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffV 01te 1997 idF 2001/II/400;
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob unter "berechtigten Interessen" im Sinne des § 17 Abs 3 WaffG 1996 alle "rechtlich anerk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Erwerb, Einfuhr und Besitz von Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition gemäß den §§ 10 und 17 Abs 2 und 3 WaffG und § 5 der 1. WaffV abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die Einholung eines Gutachtens eines allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen sei angesi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs. 3 WaffG 1996 fällt - wie § 10 WaffG 1996 iVm dem Wortlaut von § 17 Abs. 3 WaffG 1996 (arg. "kann") zeigt - in das Ermessen der Behörde (vgl. idS bereits... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 2003 wies der Bundesminister für Landesverteidigung den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. März 2002 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres Steyr AUG, Kaliber 9 x 19 mm (im Folgenden: AUG/9 mm) gemäß § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) in Verbindung mit der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, ab. Dieser Bescheid wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erken... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Inhaber eines am 22. November 1988 ausgestellten Waffenpasses für eine genehmigungspflichtige Schusswaffe und einer am 15. April 1998 erteilten Waffenbesitzkarte für zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen. Dem Beschwerdeführer wurden diese waffenrechtlichen Urkunden mit den - jeweils wegen verspäteter Berufungseinbringung - rechtskräftig gewordenen erstinstanzlichen Bescheiden vom 15. April 1999 entzogen. Einem in der Folge eingebrachten Antrag auf (Neu)Auss... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0110 E 23. Juli 1999 RS 4 Stammrechtssatz Da die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auszustellende Waffenbesitzkarte nicht nach der Verwendungsbestimmung der vom Inhaber der waffenrechtlichen Urkunde besessenen Waffe differenziert, setzt die Ausweitung eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 2. März 2001 bei der Bundespolizeidirektion Eisenstadt die Ausstellung eines Waffenpasses mit der Begründung: , er sei Opfer eines bewaffneten Raubüberfalles durch eine international agierende Verbrecherorganisation geworden. Bei dem Überfall seien sein PKW sowie seine persönlichen Sachen "mit allen Ausweisen und Dokumenten" geraubt worden. Es sei nicht auszuschließen, dass seine Familie und er selbst "für weitere Überfälle vorgesehen" seien. Der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;WaffV 02te 1998 §6;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die belangte Behörde die Rechtslage verkannt hat, wenn sie meint, es komme darauf an, wie der den Anlass für den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses bildende Überfall auf den Beschwerdeführer zu ver... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;WaffV 02te 1998 §6;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat es bei der Entscheidung über einen Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses - ohne Auseinandersetzung mit den konkreten Fähigkeiten des Beschwerdeführers zur Selbstverteidigung mit einer Schusswaffe - a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2;WaffV 02te 1998 §6;
Rechtssatz: Eine nähere Auseinandersetzung mit der einen Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses betreffenden Ermessensentscheidung der belangten Behörde erübrigt sich, weil schon die
Begründung: , mit der die sie den Bedarf des Beschwerdef... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Oktober 2003 wies der Bundesminister für Landesverteidigung einen Antrag des Beschwerdeführers vom 10. September 2002 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres USR, Einzelschussversion, Kaliber 5,56 mm, gemäß §§ 10 und 18 Abs. 2 und 5 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) in Verbindung mit der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624, ab. In der Begründung: führte de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer der am 28. Dezember 1995 für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellte Waffenpass gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen. Zur Begründung: dieser Maßnahme knüpfte die belangte Behörde an die in der Berufung nicht bestrittenen Feststellungen der Erstbehörde an, denen die Angaben des Beschwerdeführers in der Niederschrift vom 5.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §60;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Vom Vorliegen einer Suchtkrankheit ist die belangte Behörde nicht ausgegangen. Den Feststellungen im angefochtenen Bescheid können aber auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür entnommen werden, dass in Bezug auf den Beschwerdeführer die besonder... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 2000 wies der Bundesminister für Landesverteidigung einen Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Juni 1998 - unter Berücksichtigung weiterer Eingaben vom 21. Mai 1999, 6. August 1999, 23. August 1999, 19. Juni 2000 und vom 18. September 2000 - auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz einer nach Hersteller und Marke näher bezeichneten Präzisionsbüchse mit Kaliber .50 (12,7 mm) ab. Als Rechtsvorschriften nannte der Bundesminister für Lande... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §18 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. April 1999 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz einer Lafette mit Schutzschild für das MG Schwarzlose M7/12. Als Begründung: führte er an, als Vortragender für historische Waffenkunde an der Heeresversorgungsschule verwende er Teile seiner historischen Ordonanzwaffensammlung (1633 bis 1938) als Lehrmittel. Die belangte Behörde ersuchte den Bundesminister für Inneres um eine Stellungnahme zu diesem Antrag. De... mehr lesen...