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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die belangte Behörde die Rechtslage verkannt hat, wenn sie meint, es komme darauf an, wie der den Anlass für den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses bildende Überfall auf den Beschwerdeführer zu vermeiden gewesen wäre und ob er auch Erfolg gehabt hätte, wenn der Beschwerdeführer bereits damals bewaffnet gewesen wäre. Gegenstand der Prüfung hatte die vom Beschwerdeführer beabsichtigte Abwehr der in seinem Vorbringen dargestellten, zum Teil andersartigen Folgegefahren zu sein.
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001200669.X03Im RIS seit
04.06.2004