Begründung: J***** G***** ist am 10. 6. 2009 verstorben. Er hinterließ 4 volljährige eheliche Kinder, von denen 3 jeweils Pflichtteilsverzichtserklärungen abgaben. Das vierte dieser Kinder, F***** G*****, erklärte sich am 7. 7. 2009 aufgrund testamentarischer Erbfolge bedingt als Erbe zum gesamten Nachlass. Am 8. 7. 2009 erließ der Gerichtskommissär das Edikt zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger, bereits am 7. 7. 2009 war ein Inventar erstellt worden; dieses weist an Aktiva... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Verlassenschaftssache der am 26. November 2008 verstorbenen Angela T*****, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des erblasserischen Enkelsohns Wolfgang T*****, vertreten durch Dr. Alexander Hofmann, Rechtsanwalt in Wien, gege... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 7. 2007 verstorbene Erblasser hinterließ aus erster Ehe die Tochter Friederike G***** und aus zweiter Ehe die erbl. Witwe sowie den Sohn Christian W*****. Mit Testament vom 13. 9. 1998 hatte er die erbl. Witwe zur Alleinerbin eingesetzt, die am 2. 8. 2007 die unbedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgab. Die beiden Kinder wurden vom Gerichtskommissär Dr. Rainer Tempfer, öffentlicher Notar in Wien, am 3. 8. 2007 vom Verlassenschaftsverfahren durch... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 73 U 472/06z gegen unbekannte Täter wegen „§ 134 Abs 1 StGB" ordnete das Bezirksgericht Graz mit Beschluss vom 10. November 2006 (ON 3) die Beschlagnahme der Videoaufzeichnungen über Vorgänge vom 3. Juli 2006 in der Zeit zwischen 13.21 Uhr und 13.25 Uhr am Bankomat Nr ***** in der Abflughalle des Flughafens G*****, an und beauftragte die Sicherheitsorgane der Grenzpolizeiinspektion Flughafen G***** mit der Durchführung des Beschlagnahmebefehls und der A... mehr lesen...
Gründe: Beim Bezirksgericht Hernals ist seit 29. Dezember 2006 zum AZ 10 U 542/06s ein Strafverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (in eventu der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB) zum Schaden der Ursula M***** anhängig (S 2). Dem liegt die Anzeige der Ursula M***** vom 31. Oktober 2006 zu Grunde, wonach dieser in einer Filiale der E***** AG (in der Folge: E*****) ein Mobiltelefon weggenommen worden sei (S 7). Nach Auskunft eines Bank... mehr lesen...
Begründung: Mit letztwilliger Verfügung des Erblassers vom 18. 12. 1997 setzte dieser die Witwe Sigrid H***** zur Alleinerbin seines Vermögens ein; seine Töchter Sylvia R***** und Susanne H***** aus erster Ehe - die nunmehrigen Revisionsrekurswerberinnen - setzte er hingegen auf den Pflichtteil unter Einrechnung sämtlicher Vorempfänge sowie eines in seinem Testament ausgesetzten Legats (ON 3). Gemäß einer im Testament weiters verfügten fideikommissarischen Substitution fielen zwei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen ist es infolge einer Demenz nicht mehr möglich, seine Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu regeln. Mit Beschluss vom 17. 7. 2002 wurde ihm ein Sachwalter für die Besorgung aller Angelegenheiten bestellt. Bereits im Zuge der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters für finanzielle Angelegenheiten wurden mit Beschluss vom 15. 6. 2002 sämtliche Konten und Sparbücher des Betroffenen gesperrt. In seinem Testament vom 12. 8. 1996 erwähnte der Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft bundesweit an zahlreichen Standorten. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung September 2000, deren Geltung jeweils schriftlich vereinbart wird. Diese enthalten nachstehende Bestimmungen, wobei die vom klagenden Verein für Konsumenteninformation (im Revisionsverfahren noch) beanstandeten Bestimmungen in Kursivschrift herausgehoben werden: Z 3 Abs 1: Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ih... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5DSG §28KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB, durch die der Kunde der Übermittlung von Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste sowie an Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen geg... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5DSG §28KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB, durch die der Kunde der Übermittlung von Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste sowie an Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen geg... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 11 Vr 412/01 des Landesgerichtes Klagenfurt gegen (damals noch) unbekannte Täter wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB stellte der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 26. Feber 2001 (ON 3) gemäß § 145a Abs 1 und Abs 3 StPO fest, dass die Firma E***** verpflichtet ist, Auskunft über den Inhaber der Kreditkarte M***** Nr 5***** (Name und Anschrift) zu geben. Zur
Begründung: führte der Untersuchungsrichter aus, dass... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z1StPO §145a
Rechtssatz: 1) Die mit der Preisgabe der Identität des Karteninhabers untrennbar verbundene Identität des Bankkunden fällt unter den Schutz des Bankgeheimnisses, das ua im Zusammenhang mit - auch gegenüber unbekannten Tätern - eingeleiteten Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten nicht besteht (§ 38 Abs 2 Z 1 BWG). 2) Während § 38 Abs 2 Z 1 BWG nur auf einen Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aburteilung (§ 1... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z1StPO §145a
Rechtssatz: 1) Die mit der Preisgabe der Identität des Karteninhabers untrennbar verbundene Identität des Bankkunden fällt unter den Schutz des Bankgeheimnisses, das ua im Zusammenhang mit - auch gegenüber unbekannten Tätern - eingeleiteten Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten nicht besteht (§ 38 Abs 2 Z 1 BWG). 2) Während § 38 Abs 2 Z 1 BWG nur auf einen Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aburteilung (§ 1... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist ohne Hinterlassung pflegebefohlener Pflichtteilsberechtigter verstorben; sie hat mit eigenhändigem Testament Christian L***** zu ihrem Alleinerben eingesetzt und Marion K***** Legate ausgesetzt. Mit Schreiben vom 28. 8. 2000 teilte die B***** Aktiengesellschaft (in der Folge: Einschreiterin) dem Erstgericht folgenden Sachverhalt mit: Die Erblasserin habe für vier von der Einschreiterin gewährte Kontokorrentkredite und einen Einmalbarkredit die Haf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98AußStrG 2005 §166 Abs3BWG §38 Abs2 Z3BWG §38 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die Auskunftspflicht gegenüber Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär substituiert den Auskunftsanspruch des Verstorbenen; die Bank muss sich so verhalten, als würde der inzwischen verstorbene Kunde selbst anfragen. Formaler Anknüpfungspunkt in § 38 Abs 2 Z 3 BWG ist der Tod des Kunden, der zur Folge hat, dass das Bankgeheimnis gegenüber dem Abhandlungsgericht u... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98BWG §38 Abs2 Z3Vertrag Österreich - Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr Art31Vertrag Österreich - Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr Art33
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht im Fall der Rechtshilfe eines österreichischen Gerichtes gegenüber einem ausländischen Abhandlungsgericht. Das Bankgeheimnis ist in diesem Fall auch gegenüber einem ausländ... mehr lesen...
Begründung: Das Vierte Amtsgericht in Beograd ersuchte in der Verlassenschaftssache nach dem am 17. 4. 1987 verstorbenen Alfred K*****, geboren am 19. 1. 1908, zuletzt wohnhaft in Beograd, im Wege des Ministeriums für Justiz der Republik Serbien und des Bundesministeriums für Justiz der Republik Österreich mit Rechtshilfeersuchen vom 28. Mai 1997 das Erstgericht zum Zwecke der Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens um einen Bericht, ob der Erblasser Eigentümer irgendwelcher G... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98AußStrG 2005 §166 Abs3BWG §38 Abs2 Z3BWG §38 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die Auskunftspflicht gegenüber Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär substituiert den Auskunftsanspruch des Verstorbenen; die Bank muss sich so verhalten, als würde der inzwischen verstorbene Kunde selbst anfragen. Formaler Anknüpfungspunkt in § 38 Abs 2 Z 3 BWG ist der Tod des Kunden, der zur Folge hat, dass das Bankgeheimnis gegenüber dem Abhandlungsgericht u... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98AußStrG 2005 §166 Abs3BWG §38 Abs2 Z3BWG §38 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die Auskunftspflicht gegenüber Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär substituiert den Auskunftsanspruch des Verstorbenen; die Bank muss sich so verhalten, als würde der inzwischen verstorbene Kunde selbst anfragen. Formaler Anknüpfungspunkt in § 38 Abs 2 Z 3 BWG ist der Tod des Kunden, der zur Folge hat, dass das Bankgeheimnis gegenüber dem Abhandlungsgericht u... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98BWG §38 Abs2 Z3Vertrag Österreich - Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr Art31Vertrag Österreich - Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr Art33
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht im Fall der Rechtshilfe eines österreichischen Gerichtes gegenüber einem ausländischen Abhandlungsgericht. Das Bankgeheimnis ist in diesem Fall auch gegenüber einem ausländ... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Strafverfahren die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses durchbrechende Bestimmung unterscheidet nicht zwischen inländischen und ausländischen Strafverfahren und gilt demnach gleichermaßen für beide. Entscheidungstexte 14 Os 34/95 Entscheidungstext OGH 19.04.1997 14 Os 34/95 ... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Strafverfahren die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses durchbrechende Bestimmung unterscheidet nicht zwischen inländischen und ausländischen Strafverfahren und gilt demnach gleichermaßen für beide. Entscheidungstexte 14 Os 34/95 Entscheidungstext OGH 19.04.1997 14 Os 34/95 ... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5KWG 1979 §23 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Beurteilung einer das Bankgeheimnis aufhebenden Erklärung als wirksam kommt es darauf an, ob für den Kunden die Reichweite seines Verzichtes auf das Bankgeheimnis objektiv überschaubar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 2299/96f Entscheidungstext OGH 29.01.1997 7 Ob 2299/96f European Ca... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5KWG 1979 §23 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Beurteilung einer das Bankgeheimnis aufhebenden Erklärung als wirksam kommt es darauf an, ob für den Kunden die Reichweite seines Verzichtes auf das Bankgeheimnis objektiv überschaubar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 2299/96f Entscheidungstext OGH 29.01.1997 7 Ob 2299/96f European Ca... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unter dem in § 38 Abs 2 Z 1 BWG geforderten Zusammenhang ist ein unmittelbarer und ausreichend konkreter Konnex zwischen dem Verdacht in einem eingeleiteten Verfahren und den Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, zu verstehen. Entscheidungstexte 11 Os 176/96 Entscheidungstext OGH 26.11.1996 11 Os 176/96 ... mehr lesen...