RS OGH 1996/11/26 11Os176/96

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

BWG §38 Abs2 Z1

Rechtssatz

Unter dem in § 38 Abs 2 Z 1 BWG geforderten Zusammenhang ist ein unmittelbarer und ausreichend konkreter Konnex zwischen dem Verdacht in einem eingeleiteten Verfahren und den Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105909

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0110OS00176_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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