RS OGH 1998/12/1 10Ob322/98w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1998
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Norm

AußStrG §98
BWG §38 Abs2 Z3
Vertrag Österreich - Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr Art31
Vertrag Österreich - Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr Art33

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht im Fall der Rechtshilfe eines österreichischen Gerichtes gegenüber einem ausländischen Abhandlungsgericht. Das Bankgeheimnis ist in diesem Fall auch gegenüber einem ausländischen Abhandlungsgericht durchbrochen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111077

Dokumentnummer

JJR_19981201_OGH0002_0100OB00322_98W0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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