RS OGH 1997/4/19 14Os34/95

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Veröffentlicht am 19.04.1997
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Norm

BWG §38 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Strafverfahren die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses durchbrechende Bestimmung unterscheidet nicht zwischen inländischen und ausländischen Strafverfahren und gilt demnach gleichermaßen für beide.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108971

Dokumentnummer

JJR_19970419_OGH0002_0140OS00034_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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