Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die Klausel in AGB "Falls der Empfänger oder der Dritte nicht bezahlt, stimmen Sie zu, für diese Sendung sämtliche Frachtkosten sowie alle sonstigen Kosten, Gebühren und Steuern zu entrichten." verstößt gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und falls das Unternehmen aufgrund dieser Klausel auch den Ersatz unnötig aufgewendeter Kosten verlangen kann, gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118221Im RIS seit
06.11.2003Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021