RS OGH 2005/10/19 7Ob216/05y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2005
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Norm

ABGB §879 Abs3 E
KSchG §6 Abs3
ABGB §864a

Rechtssatz

Vertragsklausel in der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung mit Prämienanpassung und Selbstbeteiligung, wonach die erstmalige Einstufung abhängig von der Prämienstufe in der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt und die Prämie nach einem Bonus-Malus System (Versicherungsleistungen innerhalb des Beobachtungszeitraums, die 50% der Jahresprämie übersteigen, führen zu einer Rückstufung um 3 Stufen und Prämienerhöhung bis zur niedrigsten Kaskostufe, Schadensfreiheit um Vorstufung um 1 Stufe bis zur höchsten Kaskostufe) errechnet wird, ist weder gröblich benachteiligend noch ungewöhnlich.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Prämienanpassungsklausel; Bonus-Malus System

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120323

Dokumentnummer

JJR_20051019_OGH0002_0070OB00216_05Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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