Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Die Klausel im Formblatt eines Inkassounternehmens: "Ich ..... trete
Ihnen daher zur Besicherung der obigen Forderung meine Gehalts-und
Lohnansprüche gegen meinen derzeitigen Dienstgeber unwiderruflich
...... ab." lässt den aus der Abtretung Berechtigten angesichts der
gewählten Formulierung nicht-und schon gar nicht für einen
Rechtsunkundigen-mit Sicherheit erkennen, sodass sie jedenfalls
gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG verstößt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118729Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0010OB00046_03A0000_002