RS OGH 2004/2/10 1Ob46/03a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

KSchG §6 Abs3

Rechtssatz

Die Klausel im Formblatt eines Inkassounternehmens: "Ich ..... trete

Ihnen daher zur Besicherung der obigen Forderung meine Gehalts-und

Lohnansprüche gegen meinen derzeitigen Dienstgeber unwiderruflich

...... ab." lässt den aus der Abtretung Berechtigten angesichts der

gewählten Formulierung nicht-und schon gar nicht für einen

Rechtsunkundigen-mit Sicherheit  erkennen, sodass sie jedenfalls

gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG verstößt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118729

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0010OB00046_03A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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