Norm: KSchG §6 Abs1 Z11KSchG §28
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch des § 28 Abs 1 KSchG richtet sich gegen gesetzwidrige Vertragsbestimmungen. Eine Vertragsbestimmung liegt aber nicht vor, wenn der Kunde lediglich bestätigt, die Ware vollständig erhalten zu haben. Es wird zwischen den Parteien nichts geregelt, der Kunde gibt keine Willenserklärung ab, die den Vertrag gestaltet. Durch seine Bestätigung wird lediglich ein Beweismittel geschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt als Lebensmitteldiskonter unter anderem auch „non-food-Artikel", so etwa Computer und Fotoapparate. Derartige höherpreisige technische Geräte werden in Werbeaussendungen besonders beworben, sie werden aber nicht in die Regale zur freien Entnahme gestellt. Vielmehr muss sich der Kunde, der sich für einen solchen Artikel interessiert, an einen Verkäufer oder den Filialleiter wenden. Dieser holt dann das Gerät aus dem Lager. Die Beklagte ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt den Handel mit Flüssiggas, wobei sie ihren Kunden auch Flüssiggastanks bzw Flüssiggasanlagen zur Verfügung stellt und die erforderlichen Installations- und Wartungsarbeiten durchführt. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schließt die Beklagte vor allem Bestand- und Lieferverträge mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG ab. Diesen Verträgen legt sie unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, die die folgenden Bezeichnungen tra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht vorgenommene einheitliche Betrachtung der plakativ ins Auge fallenden Abonnement-Laufzeit-Begrenzung einerseits und der auf derselben Seite des Vertragsformulars enthaltenen Kündigungspflicht (- um eine automatische Verlängerung hintanzuhalten -) andererseits ist unter dem Blickwinkel des Verständnisses eines typischen Durchschnittskunden (4 Ob 28/01y; 6 Ob 16/01y) vertretbar und rechtfertigt die An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt das Bankgeschäft und bietet ihre Leistungen an zahlreichen Standorten in ganz Österreich an. Sie tritt laufend mit Verbrauchern iSd KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Den Verträgen legt sie die „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher" (ABES) zugrunde. Sparbücher der beklagten Partei werden mit dem darin verbrieften Guthaben oft ohne Kenntnis der beklagten Partei an dritte Perso... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Reiseveranstalterin (= Gegnerin der gefährdeten Partei), die auch Pauschalreisen und Charterflüge anbietet, legt ihren Reiseverträgen die Allgemeinen Reisebedingungen der österreichischen Reisebüros aus dem Jahr 1992, die im Jahr 1994 an die neuen Bestimmungen des KSchG angepasst wurden (im Folgenden: ARB 1992 nF), mit geringen Abweichungen, die jedoch nicht die inkriminierte Klausel betreffen, zugrunde. Diese lautet wie folgt: „8. Änderungen des Vertrages... mehr lesen...
Norm: KSchG §28
Rechtssatz: Ein allein durch die Verwendung einer gesetzwidrigen Klausel in einem Vertragsformblatt indiziertes Unterlassungsgebot nach § 28 KSchG darf sich ausdrücklich auch auf AGB beziehen. Entscheidungstexte 7 Ob 207/04y Entscheidungstext OGH 17.11.2004 7 Ob 207/04y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0036258) hindert die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise. Die Geltung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung auch schon für einen fehlbezeichneten oder gar nicht als solchen benannten Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil bejaht, und zwar auch dann, wenn ein entsprechender Schriftsatz im ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass Rechtsprechung zur Frage der Veröffentlichung eines Urteils in "Wochenend-Ausgaben über den Grundsatz gleicher Verbreitung und Auffälligkeit hinaus" sowie zur "Sperrung der Namen auch der Parteienvertreter" fehle. Beide Fragen seien über den Einzelfall hinaus bedeutsam, weil die angefochtene Entscheidung mit der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in Wochenend-Ausgaben von der ständigen Rechtsprechung abgeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta und einer inländischen Betriebsstätte, die im Firmenbuch eingetragen ist; sie bietet über das Internet ua über die von ihr zur Nutzung angemieteten Domains phonesex.at und sadoland.at Telefondienstleistungen und Live-Cam-Darbietungen pornografischen Inhalts an. Die Beklagte ist ein Unternehmen mit Sitz in Wien, das im wesentlichen dieselben Dienstleistungen anbietet wie die Klägerin. Sie stellt unter den Domai... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte in seiner Klage geltend, er sei am 16. 1. 2002 nach einem Unfall, bei dem er einen offenen Bruch des rechten Waden- und Schienbeines erlitten habe, in einem französischen Krankenhaus operiert worden. Im Anschluss daran sei er am 19. 1. 2002 nach Österreich ins W***** Klinikum H***** überstellt worden. Da ein massives Ödem vorhanden gewesen sei, sei die Operationswunde in Frankreich offen gelassen worden. Der Rücktransport über eine Strecke von rund 1.7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist als selbstständiges österreichisches Unternehmen Teil des weltweit tätigen D*****-Netzwerkes. Sie übernimmt grenzüberschreitende und nationale Aufträge für die Beförderung von Dokumenten und Waren. Ihre Auftraggeber sind in erster Linie Unternehmen. Rund 4 % des gesamten Beförderungsvolumens entfallen auf Aufträge von Verbrauchern. Die Beklagte schließt grenzüberschreitende und nationale Beförderungsverträge zu den "D***** Allgemeinen Transpor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gesetzliche Standes- und Interessenvertretung der Notare. Der Verein Österreichische Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Notariat (ÖGIZIN) ist Inhaber der österreichischen Verbandsmarke Nr. 151.721 (in der Folge: Notaren-Logo), die am 14. 9. 1993 angemeldet und in das Markenregister am 18. 3. 1994 ua für die Waren und Dienstleistungen Druckereierzeugnisse und Schreibwaren (Klasse 16), Werbung (Klasse 35) sowie einzeln und gemein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der F*****gmbH und der F***** V*****gmbH. Sie handelt mit Flüssiggas, zählt auf diesem Gebiet zu den größten österreichischen Unternehmen und tritt dabei regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt, mit denen sie Bestand- und Lieferverträge abschließt. Auf Grund dieser Verträge liefert die Beklagte Flüssiggastanks und Flüssiggas. Sie verwendet dabei seit 1995 die streitgegenständlichen Klau... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Erstgerichtes auf Zurückweisung der Klage wegen rechtswirksamer Schiedsvereinbarung Folge. Es verwarf die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Linz, trug diesem die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die vorliegende Schiedsgerichtsklausel sehe nur die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen betreiben selbstständige Ambulatorien für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Der Beklagte ist Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Gleichzeitig ist er Obmann der Fachgruppe medizinische und chemische Labordiagnostik der Ärztekammer Wien. Am 30. 3. 2001 richtete der Beklagte an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer ein Schreiben, das er zur Information auch an sämtliche niedergelassenen Fachärzte für medizinische und ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt die im Dachgeschoß des Hauses *****, links vom Aufgang gelegene, ca 93 m2 große Wohnung. Vor ihm hatte die Wohnung sein am 2. 1. 1999 verstorbener Vater benützt. Eigentümer des Hauses sind die Kläger, die es im Jahr 2001 von der Österreichischen Post AG gekauft haben. Die Österreichische Post AG ist nach dem insoweit übereinstimmenden Parteivorbringen Dienstgeber des Beklagten und war auch Dienstgeber seines Vaters. Unstrittig ist auch, dass die Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein begehrt gemäß § 28 KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Bank enthaltenen Klauseln wegen Gesetz- und Sittenwidrigkeit sowie die Urteilsveröffentlichung. Die beklagte Partei wendete insbesondere ein, dass die von ihr verwendeten Klauseln zulässig seien. Der klagende Verein begehrt gemäß Paragraph 28, KSchG die Unterlassung der Verwendung bestimmter, in den allgemeinen Geschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft bundesweit an zahlreichen Standorten. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung September 2000, deren Geltung jeweils schriftlich vereinbart wird. Diese enthalten nachstehende Bestimmungen, wobei die vom klagenden Verein für Konsumenteninformation (im Revisionsverfahren noch) beanstandeten Bestimmungen in Kursivschrift herausgehoben werden: Z 3 Abs 1: Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ih... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3JN §41KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Bei der Zuständigkeitsprüfung ist trotz Gegenbehauptungen des Beklagten dann nur von den Klagebehauptungen auszugehen, wenn diese sowohl zuständigkeitsbegründend als auch Anspruchsvoraussetzung sind (sog. doppelrelevante Tatsachen). Entscheidungstexte 6 Ob 264/02w Entscheidungstext OGH 07.11.2002 6 Ob 264/02w ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3JN §41KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Für die vorbeugende Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereines (§29 KSchG) gegen einen deutschen Unternehmer auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen steht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1.Oktober 2002, C-167/00, der besondere Gerichtsstand nach Art5 Nr3 EuGVÜ zur Verfügung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der nach § 29 KSchG klageberechtigte Verein macht mit seiner Verbandsklage Unterlassungsansprüche nach § 28 KSchG geltend. Er bekämpft die vom Beklagten im geschäftlichen Verkehr bei der Durchführung von Werbefahrten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese verstießen gegen Bestimmungen des KSchG. Daneben releviert der Kläger auch Verstöße gegen das Datenschutzgesetz sowie Wettbewerbsverstöße. Der Beklagte habe die Geschäftsbedingungen unter anderem auch gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist auf Grund eines mit der Josef-Hoffman-Stiftung am 1. 1. 1987 abgeschlossenen Lizenzvertrags berechtigt, originalgetreue Repliken von Beleuchtungskörpern dieses Künstlers zu erzeugen und zu vertreiben. Neben diesen Beleuchtungskörpern und Leuchten, die auf Entwürfe anderer Architekten des 20. Jahrhunderts zurückgehen, vertreibt der Kläger auch Originalmöbel und andere Antiquitäten aus der Zeit der "Wiener Werkstätte" (1903 bis 1932). Er vertreibt... mehr lesen...
Norm: KSchG §28
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch nach § 28 KSchG besteht schon dann, wenn die dort beschriebenen Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Kollidieren sie mit einer zwingenden Gesetzesbestimmung, ist die Nachteiligkeit für die angesprochenen Verbraucher gar nicht zu untersuchen, umgekehrt aber auch nicht, ob ihnen der Wegfall der beanstandeten Klausel überhaupt einen Vorteil verschaffen könnte, weil feststeht, da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche, wonach der Kläger den genauen Inhalt und Umfang, Unrechtmäßigkeit, Unvertretbarkeit und Öffentlichkeit der behaupteten Aussagen des Beklagten zu beweisen habe. Darüber hinaus fehle eine Rechtsprechung zur Frage, ob und inwieweit "bloß ungefähr ('sinngemäß') feststellbar gewesene und aus dem Zusammenhang ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist unter den in Österreich zugelassenen Netzbetreibern für Mobiltelefone jene mit der größten Kundenanzahl. Den Teilnehmerverträgen hinsichtlich der beiden von der Beklagten betriebenen Mobilfunknetze werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m***** AG für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen" ("AGB M*****") zugrunde gelegt. Die Beklagte bietet zusätzlich ein "Loyalitätsprogramm"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein für Konsumenteninformation beanstandet Bestimmungen, welche die beklagte Bank in ihren "Besonderen Bedingungen für die Führung von Privatkonten und die Abholung von Kontopost", Fassung April 1999, verwendet. Es sind dies folgende Bestimmungen: "Punkt 1 erster Absatz: Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrundeliegenden Kosten verändern. (1) Punkt 3 'Informationen an Dritt... mehr lesen...
Norm: KSchG §28KSchG §29
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verbandsklage nach § 29 KSchG. Entscheidungstexte 6 Ob 324/00s Entscheidungstext OGH 17.01.2001 6 Ob 324/00s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114735 Dokumentnummer JJR_20010117_OGH... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss von Mietverträgen mit Verbrauchern legt sie unter Verwendung von Formblättern den Verträgen allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Der gemäß § 29 KSchG klagelegitimierte Verein begehrt die Unterlassung folgender, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltenen Klauseln wegen Sittenwidrigkeit: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss... mehr lesen...