Norm: KSchG §28UWG §14 A1
Rechtssatz: Richtet sich die Klage gegen den einzigen persönlich haftenden und damit allein zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, so ist mangels entgegenstehender Behauptung zu vermuten, dass der Gesellschafter, sollte er den Wettbewerbsverstoß nicht selbst begangen haben oder daran beteiligt gewesen sein, jedenfalls die Möglichkeit gehabt hätte, das wettbewerbswidrige Verhalten der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die bescheidmäßig festgelegten Betriebszeiten des Flughafens I*****, nämlich die tägliche Betriebszeit von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr Ortszeit einerseits und von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr Ortszeit andererseits für gewerbsmäßige Flüge, die von Luftbeförderungsunternehmen gemäß §§ 102 ff LFG und von ausländischen Luftbeförderungsunternehmen, die einen bestimmten Gesamtlärmpegel nic... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234EuGVÜ-AuslProt Art1EuGVÜ-AuslProt Art3 Abs1EuGVÜ-AuslProt Art5 Abs1KSchG §28
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art 1, 3 Abs 1 und Art 5 Abs 1 EuGVÜ Protokoll vom 3. 6. 1971 idgF iVm Art 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist der im § 28 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) BGBl 1979/140 normierte Anspruch auf Unterlassung von... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt und Prozessvorbringen der Parteien: römisch eins. Sachverhalt und Prozessvorbringen der Parteien: Der nach § 29 KSchG klageberechtigte Verein macht mit seiner Verbandsklage Unterlassungsansprüche nach § 28 leg cit geltend. Er bekämpft die vom Beklagten im geschäftlichen Verkehr bei der Durchführung von Werbefahrten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese verstießen gegen Bestimmungen des KSchG. Daneben releviert der Kläger auch Verstöß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt sowohl als Groß- als auch als Einzelhändlerin (ua) Teppiche. Als Großhändlerin beliefert sie Einzelhändler in Osttirol, Tirol und Kärnten; als Einzelhändlerin betreibt sie etwa 6 Geschäfte. Bis 1. 7. 1997 hatte sie auch eine Niederlassung in N*****. Der Beklagte verkauft in seinem Einzelhandelsfachgeschäft Möbel und Heimtextilien. Seine Kunden kommen vor allem aus Osttirol und Oberkärnten. Die Klägerin hat den Beklagten mit Teppichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien betreiben Inkassobüros, das heißt sie ziehen gegen Entgelt Forderungen ihrer Auftraggeber bei deren Schuldnern ein. Im Sommer 1997 richtete die Klägerin an ihre Kunden ein Rundschreiben mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Sehr geehrter Auftraggeber! In der Beilage erhalten Sie eine Abrechnung über die bei der Betreibung Ihrer Inkassoaufträge aufgelaufenen und von den jeweiligen Schuldnern auch bereits bezahlten Inkassokosten. Aufgrund des E... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §28
Rechtssatz: Eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle (aufsichtsbehördlich genehmigter allgemeiner Geschäftsbedingungen) ist weder durch das KSchG noch durch die einschlägigen Bestimmungen des ABGB vorgesehen. Hier: Telekommunikationsdienste. Entscheidungstexte 3 Ob 246/98t Entscheidungstext OGH 28.04.1999 3 Ob 246/98t Veröff: SZ 72/81... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eines der beiden [zur Zeit der Klagseinbringung] in Österreich zugelassenen Netze für Mobiltelekommunikation, vor allem für Mobiltelefone im sogenannten "GSM"-Bereich. Sie verwendet im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäfsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt bzw in Vertragsformblättern die nachstehend genannten Klauseln: "1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch In... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Urteilsveröffentlichung soll nach Lehre und ständiger Rechtsprechung eine durch den Wettbewerbsverstoß hervorgerufene unrichtige Meinung richtigstellen und verhindern, daß diese Meinung weiter um sich greift; sie dient der Aufklärung des Publikums über einen bestimmten Gesetzesverstoß, der auch in Zukunft noch nachteilige Auswirkungen besorgen läßt. Normzweck ist demnach das Bedürfnis, den entstandenen Schaden gutzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Norm: KSchG §28
Rechtssatz: Gegenstand des § 28 KSchG sind AGB, die der Verwender "von ihm geschlossenen Verträgen zugrundelegt"; die AGB müssen demnach als Vertragsschablone tatsächlich zum Einsatz gelangen. Entscheidungstexte 7 Ob 170/98w Entscheidungstext OGH 27.01.1999 7 Ob 170/98w Veröff: SZ 72/12 7 Ob 78/06f Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 28 Abs 1 KSchG kann der, der im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er von ihm geschlossenen Verträgen zugrundelegt, oder in hiebei verwendeten Formblättern für Verträge Bedingungen vorsieht, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, von den dort genannten juristischen Personen, darunter auch der klagenden Partei, auf Unterlassung geklagt werden. Das Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in zahlreichen Verbrauchermärkten in ganz Österreich den Einzelhandel mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs. 1996 wurde von ihr das Kundenprogramm "Friends of M*****" ins Leben gerufen. In einem der Entscheidung im Anhang angeschlossenen Folder informiert die Beklagte ihre Kunden über dieses Kundenprogramm, auf der Rückseite dieses Folders sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Diese lauten ausz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift N*****. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung KURIER. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem KURIER vom 16. 12. 1997 war ein Werbeprospekt beigelegt, in dem der "KURIER" unter anderem als "besonderes Angebot für Autofahrer" ein "2-Monats-Schnupper-Abo um nur S 99,-- plus PKW-Jahres-Vignette um nur S 300,--" ankündigte und anbot, wer ein 2-Mon... mehr lesen...
Norm: KSchG §28KSchG §28 Abs1KSchG §29
Rechtssatz: Die §§ 28, 29 KSchG begründen einen materiellrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von gesetzwidrigen oder sittenwidrigen Bestimmungen (§ 879 ABGB, § 6 KSchG) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formblättern. Entscheidungstexte 2 Ob 9/97f Entscheidungstext OGH 24.09.1998 2 Ob 9/97f Veröff: SZ 71/150 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt einen Versandhandel. In dem von ihr herausgegebenen Katalog "Wo gibt's denn so was? Die Mode für Herbst und Winter 1995/96" sind unter der Überschrift "Wichtige Infos für Ihren Einkauf" in drei Spalten wichtige Informationen für Bestellung und Einkauf bei der beklagten Partei abgedruckt. Die äußerst rechte Spalte ist überschrieben mit "Sie bestimmen, wie Sie bezahlen wollen". Hier werden drei mögliche Zahlungsarten angeführt, näm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß der beantragte Zeuge S***** nicht und der Geschäftsführer der Beklagten im Hauptverfahren nicht ein weiteres Mal vernommen worden ist, verneint hat, können diese Mängel nach stRSp in der Revision nicht mehr gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mwN; 4 Ob 2088/96d). 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Für Mahnschreiben an Schuldner verwendet sie ein Formblatt, in welchem es ua heißt: "Wir teilen Ihnen mit, daß wir beauftragt wurden, die Forderung des Gläubigers laut nachstehender Aufstellung einzufordern, weshalb wir Sie bitten, Ihre Schuld zuverlässig innerhalb von 3 Tagen an uns zur Einzahlung zu bringen bzw. uns in der gleichen Zeit entsprechende Zahlungsvorschläge auf unten abtrennbarer Rückantwort zu unterbrei... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2KSchG §28UWG §14 A2
Rechtssatz: Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 1008/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1008/95 4 Ob 1039/95 Entscheidungstext OGH 23.05.1995 4 Ob 1039/95 Auch ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob im geschäftlichen Verkehr ein Rechtsgeschäft unter Verwendung der AGB oder Formblätter, die unzulässige Bedingungen als Vertragsbestandteile enthalten, tatsächlich abgeschlossen wurde, sondern es genügt schon deren drohende Verwendung. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn im vorvertraglichen Bereich dem präsumptiven Vertragspartner der Vertragsabschluß auf der Grundlage dieser Beding... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIdABGB §915KSchG §28
Rechtssatz: Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen und danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 523/94 Entscheidungstext OGH 14.04.1994 2 Ob 523/94 6 Ob ... mehr lesen...