Norm
EuGVÜ Art5 Nr3Rechtssatz
Bei der Zuständigkeitsprüfung ist trotz Gegenbehauptungen des Beklagten dann nur von den Klagebehauptungen auszugehen, wenn diese sowohl zuständigkeitsbegründend als auch Anspruchsvoraussetzung sind (sog. doppelrelevante Tatsachen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0056159Im RIS seit
07.12.2002Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021