Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Dr. Hannes Pflaum und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Herta Johanna S****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** AG, *****, vertreten durch Dr. Peter Gatternig und Mag. Karl Gatternig Rechtsanwälte in Wien, gegen die bekl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schließt mit juristischen Personen grundsätzlich nur dann Kreditkartenverträge ab, wenn eine Solidarhaftung mit einer natürlichen Person erklärt wird. Karteninhaber ist dabei nur die natürliche Person. Im Frühjahr 2005 wurde der Beklagte, „angestellter" Geschäftsführer der V***** GmbH, zu „seiner Bank" gerufen. Ihm wurde gesagt, die Bank benötige für die Ausstellung einer M*****Card für die LKW-Maut einen Antrag, weil dies die einzige Möglichkeit sei, die LK... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** AG, *****, vertreten durch Widter Mayrhauser Wolf Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Christine R*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Etwa im Jahr 1999 nahm die Erstbeklagte gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten bei der E***** Bank ein Darlehen in nicht feststellbarer Höhe zum Zweck der Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Erwerb eines Reihenhauses auf Mietkaufbasis auf. Im Jahr 1999 bezog die Erstbeklagte gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten dieses Reihenhaus. In der Folge erfolgte eine Umschuldung dieses Darlehens zur klagenden Partei, um eine Verbesserung in den vertraglichen Ko... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Kurt Hirn, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Anna L***** , vertreten durch Mag. Dr. Gabriel Jäger, Rechtsanwalt in Knitte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** Bank *****, vertreten durch Dr. Eva Riess, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Maria T*****, vertreten durch Dr. Benedikt Wallner, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 36.340 sA, ü... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte und widerklagende Partei (in der Folge: Beklagte) und ihr Ehegatte waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich ihr Wohnhaus befand. Sie betrieben bis 1990 einen Kfz-Handel und eine Kfz-Werkstätte, wobei die Beklagte in verantwortlicher Position mitarbeitete, die Aufsicht über die Kassa führte, teilweise die Buchhaltung erledigte und den Kundenverkehr abwickelte. Etwa 1990 übergaben sie das Unternehmen an ihren Sohn. Ab 1995 arbeitete die ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank räumte der R***** GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) sowie den beiden Beklagten als Mitkreditnehmern im August 1995 zur Betriebsmittelfinanzierung der KG einen Kontokorrentkredit von ATS 400.000,-- (EUR 29.069,13) mit einer Laufzeit bis 31. 7. 2000 ein. Mit Kreditzusage vom 20. 7. 2000 wurde der Kontokorrentkredit um ATS 100.000,-- (EUR 7.267,28) auf ATS 500.000,-- (EUR 36.336,42) erhöht. Die Laufzeit wurde bis 31. 7. 2005 verlängert. Der Kredit war wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 2. 1. 1999 miteinander verheirateten Beklagten sind grundbücherliche Eigentümer von je 355/55910-Anteilen sowie von je 50/55910-Anteilen an einer Liegenschaft, wobei mit den Liegenschaftsanteilen Wohnungseigentum an einer Wohnung und an einer Garage verbunden ist. Der Erstbeklagte war alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer einer GmbH, an der er zu 49 % als Gesellschafter beteiligt war. Über die Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 10. 12. 2003 der K... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 30. 10. 2001 verkaufte die M*****-Gesellschaft mbH der Zirkusbetriebs GmbH in Gründung (in der Folge: Kreditnehmerin) vertreten durch die kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer Louis Aime K*****, dem Gatten der Beklagten Ulrich W***** und Heinz K***** unter Eigentumsvorbehalt die Fahrnisse und Markenrechte des „Österreichischer Nationalzirkus Elfie A*****" und „Österreichischer Nationalzirkus Louis K*****" um ATS 9,050.000. Der Großteil des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gewährte der P***** GmbH (in der Folge immer: Kreditschuldnerin) im Dezember 1997 einen Haftungskredit über 15 Mio S und einen Kontokorrentkredit über 10 Mio S. Zur Sicherstellung dieser Kreditverbindlichkeiten übernahm die Erstbeklagte die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB bis zu einem Höchstbetrag von 3 Mio S und 5 Mio S. Auch der zweitbeklagte Sohn der Erstbeklagten, der mittels Wechselzahlungsauftrages rechtskräftig zur Zahlung v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zu 7 Ob 315/01a (= SZ 2002/18 uva) unter Ablehnung der deutschen Rechtsprechung und eingehender Darlegung der Vorjudikatur ausgesprochen, dass ein Geschäftsführer, der auch Alleingesellschafter einer GmbH ist, bei Eingehen einer Mithaftung für Schulden der Gesellschaft letzlich im wirtschaftlichen Eigeninteresse und somit nicht als Verbraucher, sondern in Wahrheit selbst unternehmerisch tätig wir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zunächst Geschäftsführer der am 30. 6. 1983 gegründeten B***** GmbH. Gesellschafter waren anfangs der Beklagte mit einer Stammeinlage von 125.000 S und seine beiden Schwestern mit Stammeinlagen von je 187.500 S. Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung von Stickereierzeugnissen aller Art durch eigene Fabrikation und durch die Vergabe von Lohnarbeiten sowie der Verkauf der Erzeugnisse im In- und Ausland. Daneben betrieb die GmbH Handelsge... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kreditvertrag, der durch die Verpfändung der dem nunmehrigen Gemeinschuldner und der Zweitbeklagten je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft gesichert wurde, nur zum Schein mit dem Bruder des Gemeinschuldners geschlossen. Nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten kam der Kreditvertrag in Wahrheit zwischen der Klägerin und der F***** GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Gemeinschuldner war, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Raiffeisenkasse E***** reg GenmbH, *****, vertreten durch Dr. Paul Vavrovsky, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Margot B*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Sohn des Beklagten beabsichtigte im Jahr 1999 im Wege der Drittfinanzierung einen PKW zu kaufen. Wegen seines geringen Einkommens und hoher Schulden musste er einen Bürgen stellen. Eine Interzession seiner Ehegattin, die damals in Karenz war, reichte für eine Kreditgewährung nicht aus, sodass der Sohn und sein Vater (der Beklagte) beim Autoverkäufer erschienen und dort verschiedene Angaben über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse machten, die für die an die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Kuras, Dr. Neumayr und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr. Witt & Partner, Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Volkan A*****, 2. Se... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Schramm sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, V*****, vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Karin S*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Florian ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447 ffABGB §879 Abs1 BIIoKSchG §25d
Rechtssatz: Der Pfandbestellungsvertrag ist nach den durch die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Interzessionen durch Familienangehörige entwickelten Grundsätzen schon deshalb nicht sittenwidrig, weil es an einem krassen Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pfandschuldners als Interzedenten mangelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stand zumindest seit 1993 durch die Gewährung von Krediten in Geschäftsbeziehung mit einer GmbH, die ein Transportunternehmen betrieb. Deren Geschäftsführer war der Schwiegersohn der Beklagten. Aufgrund der Verträge vom 8. 8. 1995 räumte die klagende Partei der Gesellschaft für den Ankauf von Lastkraftwagen Kredite von 1,171.200 S und 918.000 S ein. Kraft Vertrags vom 8. 1. 1996 gewährte die klagende Partei der Gesellschaft einen weiteren K... mehr lesen...
Norm: KSchG §25cKSchG §25d
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung der §§ 25c und 25d KSchG auf die Interzession durch bloße Pfandbestellung kommt mangels Vorliegens einer ungewollten Gesetzeslücke nicht in Betracht. Entscheidungstexte 9 Ob 85/02v Entscheidungstext OGH 05.06.2002 9 Ob 85/02v Veröff: SZ 2002/80 9 Ob 27/05v Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lebt in aufrechter Ehe mit Franz D*****. Die Ehegatten sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; darüber hinaus ist Franz D***** Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Die Beklagte ist überdies Mitgesellschafterin der von Franz D***** 1996 gegründeten Franz D***** Bau- und Möbeltischlerei GmbH. Mit Klage vom 7. 9. 1999 begehrte die klagende Partei von Franz D***** als Erstbeklagtem und Waltraud D***** ... mehr lesen...
Norm: KSchG §25d
Rechtssatz: § 25d KSchG ermöglicht die richterliche Mäßigung der von einem Verbraucher eingegangenen Verbindlichkeit in Fällen, in denen die Sittenwidrigkeit der Interzessionsvereinbarung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zu verneinen ist, in denen jedoch ein unbilliges Missverhältnis zwischen Leistungsfähigkeit und eingegangener Verbindlichkeit besteht, welches unter Berücksichtigung der Umstände des jewe... mehr lesen...
Norm: KSchG §25d
Rechtssatz: Es ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass das wirtschaftliche Eigeninteresse einer einkommenslosen und vermögenslosen Hausfrau am Geschäftserfolg ihres Ehemannes bei der Gewichtung der für die Anwendbarkeit des § 25d KSchG sprechenden Umstände dadurch aufgehoben wird, dass sie gerade durch ihre wirtschaftliche Abhängigkeit einem umso größeren Druck ausgesetzt ist, wenn es um die Frage der Übernahme einer Haftung ... mehr lesen...
Norm: KSchG §25d
Rechtssatz: § 25 KSchG ist auf solche Verträge beschränkt, die der Interzedent als Verbraucher eingeht. Ob der Hauptschuldner Verbraucher oder Unternehmer ist, spielt keine Rolle. Entscheidungstexte 6 Ob 184/00b Entscheidungstext OGH 15.03.2001 6 Ob 184/00b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Sommer 1997 plante der damalige Ehegatte der Beklagten, ein Fitnessstudio in Villach zu eröffnen. Damit wollte er den Lebensunterhalt für sich und die Beklagte erwirtschaften. Mangels Barmittel für den Ankauf von Fitnessgeräten nahm er auf Anraten eines Mitarbeiters der Sportartikelfirma W***** Kontakt mit der S*****bank AG auf, deren Tochtergesellschaft die Klägerin ist. Die Beklagte begleitete ihren Mann zu dem für 17. 7. 1997 vereinbarten Gesprächsterm... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EKSchG §25d
Rechtssatz: a) Die zur Inhaltskontrolle von Interzessionsgeschäfteneinkommens- und vermögensschwacher Familienangehöriger für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners entwickelten Grundsätze gelten auch für Interzessionsgeschäfte zur Besicherung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers. b) § 25d KSchG ermöglicht ein richterliches Mäßigungsrecht unter den dort genannten Voraussetzungen auch für Verbindlichkeiten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IVKSchG §25d
Rechtssatz: Ein späteres, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhandenes Missverhältnis zwischen eingegangener Verpflichtung und Leistungsfähigkeit des Interzedenten löst mangels Erkennbarkeit für den Gläubiger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Mäßigung im Sinn dieser Bestimmung nicht aus. Es widerspräche auch den Grundsätzen des § 1311 ABGB, wollte man dem Gläubiger das Risiko des wirtschaftli... mehr lesen...
Norm: KSchG §25dKSchG §28c
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 25d KSchG beschränkt sich nicht auf Interzessionen, die der Besicherung von Bankenforderungen dienen, ermöglicht daher ein richterliches Mäßigungsrecht unter den dort genannten Voraussetzungen auch für Verbindlichkeiten gegenüber anderen Rechtsträgern, somit auch gegenüber einem Sozialversicherungsträger. Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...