Norm
ABGB §447 ffRechtssatz
Der Pfandbestellungsvertrag ist nach den durch die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Interzessionen durch Familienangehörige entwickelten Grundsätzen schon deshalb nicht sittenwidrig, weil es an einem krassen Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pfandschuldners als Interzedenten mangelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116606Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
19.12.2016