Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 10. Dezember 2004 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Rahmen der Scheidung verpflichtete sich der Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je 300 EUR für den 2000 geborenen Samuel und die 2002 geborene Sarah. Der Vater war damals zu 60 % an einer GmbH beteiligt, deren alleiniger Geschäftsführer er war. Am 25. März 2008 beantragten die durch ihre Mutter vertretenen Minderjährigen, die monatliche Unterhaltspflicht des Vaters ab 1. April 2008 zu ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreit- und Pflegschaftssache der Antragsteller 1. F***** A*****, geboren am 31. August 1989, 2. mj H***** A*****, geboren am 24. Juni 1992, beide *****, letzterer vertreten durch den Magistrat der Stadt Wie... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 2. 1993 geborene Günes lebt nach der Scheidung seiner Eltern bei seinem Vater, seine beiden 1990 und 1995 geborenen Schwestern hingegen bei seiner Mutter. Am 28. 6. 2006 hat die neuerlich verheiratete Mutter eine weitere Tochter geboren. Für diese bezieht sie Kinderbetreuungsgeld von 14,53 EUR täglich, ca 435 EUR monatlich. Der zweite Ehegatte der Mutter hat 2007 inklusive Sonderzahlungen monatlich 1.412 EUR verdient. Die Mutter war zuletzt aufgrund des Besch... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen befinden sich in Pflege und Erziehung des Vaters. Er leistet Naturalunterhalt. Die Mutter wurde mit Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 27. 6. 2006 hinsichtlich der Minderjährigen D***** und A***** für die Zeit vom 1. 3. 2003 bis 31. 12. 2004 zu einem monatlichen Unterhalt von je 100 EUR und ab 1. 1. 2005 zu einem solchen von je 50 EUR, hinsichtlich der Minderjährigen N***** für die Zeit vom 1. 3. 2003 bis 31. 12. 2004 zu ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil noch keine gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung dazu vorliege, ob und in welcher Form allenfalls verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 42 KBGG bestünden. Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage n... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit 12. 12. 2007 bei ihrem Vater, dem auch rechtskräftig die Obsorge übertragen wurde. Am 14. 5. 2008 beantragte der Unterhaltssachwalter, ihre Mutter ab 1. 2. 2008 zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von monatlich 130,90 EUR sowie zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 120 EUR zu verpflichten. Die Mutter beziehe Kinderbetreuungsgeld von 805,80 EUR monatlich und leiste keinen Unterhalt für die Minderjährige. Sie habe vier weiter... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen beantragte die Herabsetzung seiner Unterhaltspflicht für die beiden Minderjährigen. Seit der letzten Beschlussfassung am 7. 6. 2006 hätten sich seine Verhältnisse dadurch geändert, das er nunmehr auch für ein weiteres - am 30. 9. 2007 geborenes - Kind unterhaltspflichtig sei und seine nunmehrige Ehegattin Kinderbetreuungsgeld beziehe. Diese Unterhaltspflicht für seine Ehegattin rechtfertige einen Abzug von 3 %. Das Erstgericht gab dem Antrag ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters (Antragsgegner) für seine Tochter (Antragstellerin) ab 1. 1. 2008 mit 293 EUR fest und wies das Mehrbegehren von weiteren 31 EUR monatlich ab. Der Vater sei unter anderem für seine Ehegattin sorgepflichtig; diese beziehe zwar Kinderbetreuungsgeld für ein 2007 geborenes Kind, gemäß § 42 KBGG sei Kinderbetreuungsgeld jedoch seit 1. 1. 2008 nicht mehr als anrechenbares Einkommen anzusehen, weshalb dem ... mehr lesen...
Begründung: Der vom Vater Obinna Everist C***** für seinen Sohn Kevin S*****, geboren am 3. Februar 1995, zu leistende Geldunterhalt ist ab 1. 5. 2006 mit 255 EUR monatlich festgesetzt (ON U13 und U20). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 21. 3. 2007 (ON U40) wurden Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1. 5. 2007 bis 30. 4. 2010 weitergewährt. Der Vater lebt mit seiner Ehefrau sowie mit der gemeinsamen Tochter, die am 26. 4. 2006 geboren ist, im gemeinsamen Haushalt. Ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben den geldunterhaltspflichtigen Vater Wolfgang L***** verpflichtet, an Sonderbedarf einmalig einen Kostenanteil einer notwendigen kieferorthopädischen Behandlung des Minderjährigen in Höhe von 280 EUR zusätzlich zu seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung zu bezahlen. Ein darüberhinausgehendes Begehren wurde mit der
Begründung: abgewiesen, die Leistungsfähigkeit des Vaters sei ua durch dessen Unterhaltspflicht gegenüber seiner jetzigen Gattin ohne B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Larissa H*****, geboren am 26. November 2001, ***** vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie,... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des minderjährigen Manfred ist geschieden, die Obsorge steht dem Vater allein zu. Die Mutter ist ab 1. Juni 2007 zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 100 EUR verpflichtet. Die Mutter erzielt ein monatliches Durchschnittseinkommen (inklusive gesetzlicher Sonderzahlungen) von 574,81 EUR und erhält für die Zeit vom 30. Jänner 2008 bis voraussichtlich 3. Juni 2010 ein Kinderbetreuungsgeld von 14,53 EUR täglich. Der Ehemann der Mutter erzielt ein d... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Irene F***** und Eduard H*****. Sie lebt im Haushalt des Vaters. Im Oktober 2005 beantragte sie, die Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 EUR zu verpflichten. Der vertretende Vater erklärte im Antrag, die Mutter sei in der Lage, zumindest 1.200 EUR im Monat zu verdienen. Die im Sinn des § 17 AußStrG zur Äußerung aufgeforderte Mutter gab keine Stellungnahme ab. Daraufhin verpflichtete sie das Erstgericht mi... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 29. 4. 2008 ab 1. 7. 2007 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 358 EUR bzw von 302 EUR verpflichtet. Mittlerweile hat er wieder geheiratet und ist für ein weiteres Kind aus der neuen Ehe sorgepflichtig. Seine Ehefrau bezieht Kinderbetreuungsgeld. Der Vater erhält ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 2.005 EUR. Dieses steht ihm wegen eines gerichtlichen Abschöpfungsverfahrens jedoch nur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte (zuletzt) vom Beklagten, mit dem sie verheiratet ist aber von ihm getrennt lebt, monatliche Unterhalt von 1.000 EUR, wobei sie von einer Unterhaltsbemessungsgrundlage ausgeht, die nicht nur die dem Beklagten gewährte Arbeitslosenunterstützung sowie Einnahmen aus Vermietung, sondern auch freiwillige monatliche Zuwendungen seines Vaters umfasst. Insgesamt betragen die Bemessungsgrundlage 4.000 EUR. Das Berufungsgericht hob das zur Gänze klagestattgebe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Wolfgang T*****, vertreten durch Mag. Bernhard Kispert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Claudia H*****, vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei Zhanna D*****, vertreten durch Dr. MMag. Ralf Peschek, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten durch Dr. Michael Vallender, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte und gefährdete... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen Sandra R*****, geboren am *****, und der Julia R*****, geboren am *****, Mutter Michaela R*****, alle: *****, die Mutter vertreten durch Mag. Axel Bauer, Rechtsanwalt in Wien, Vater Albert S*****, über den Revi... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für den am 3. 4. 2000 geborenen Esteban-Sebastian R***** steht der mütterlichen Tante Analia Noelia R***** zu (ON 28). Die Mutter Veronika R***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 1. 2. 2005 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 161 EUR verpflichtet (ON 59). Mit Beschluss vom 22. 3. 2006 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Kindes auf Erhöhung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung des Vaters von 240 EUR auf 283 EUR ab 1. 12. 2007 ab. Der Vater sei unter anderem für seine Ehegattin sorgepflichtig; diese beziehe zwar Kinderbetreuungsgeld für ein 2006 geborenes Kind, gemäß § 42 KBGG sei Kinderbetreuungsgeld jedoch seit 1. 1. 2008 nicht mehr als anrechenbares Einkommen anzusehen, weshalb dem Vater nunmehr in Anwendung der Prozentwertmethode ein Abzug von 3 ... mehr lesen...
Begründung: Für eine kieferorthopädische Behandlung des Minderjährigen besteht ein Sonderbedarf von insgesamt 3.730 EUR. Der für den Minderjährigen geldunterhaltspflichtige Vater soll über Antrag der Mutter zum Ersatz dieser Sonderkosten verpflichtet werden. Er bezahlt einen monatlichen Unterhalt von 300 EUR. Außer für den minderjährigen Stefan ist er noch für ein weiteres, am 30. 9. 2008 geborenes Kind sorgepflichtig. Seit 1. 1. 2009 ist er auch noch für seine Gattin Martina L*****... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 3. 2005 geborene Samira G***** lebt bei ihrer Tante Karin E***** und wird von dieser versorgt. Die Mutter Yvonne G***** ist aufgrund des rechtkräftigen Beschlusses des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 12. 3. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 60 EUR verpflichtet. Diesem Unterhaltstitel liegt als Bemessungsgrundlage der Kinderbetreuungsgeldbezug der Mutter (von täglich 14,53 EUR zzgl 6,06 EUR Zuschusss [ON U21], also monatlich 617,7 EUR) bei zwei wei... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit 12. 12. 2007 bei ihrem Vater, dem auch die Obsorge rechtskräftig übertragen wurde. Am 14. 5. 2008 beantragte der Unterhaltssachwalter, ihre Mutter ab 1. 2. 2008 zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von monatlich 130,90 EUR sowie zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 120 EUR zu verpflichten. Die Mutter beziehe Kinderbetreuungsgeld von 805,80 EUR monatlich und leiste keinen Unterhalt für die Minderjährige. Sie habe vier weiter... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die am 17. 6. 1999 geborene Lena Gabriele B***** steht der väterlichen Großmutter Gerlinde B***** zu (ON 29). Die Mutter Martina S***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Favoriten vom 19. 2. 2003 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 110 EUR verpflichtet (ON 16). Mit Beschluss vom 20. 3. 2003 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von 1. 2. 2003... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 BbKBGG §42UVG §20
Rechtssatz: Neben der klaren Bezugnahme auf Unterhaltsansprüche, nicht auf Unterhaltspflichten, wird in § 42 KBGG das „eigene Einkommen" des Kindes und des beziehenden Elternteils angesprochen. „Eigeneinkommen" steht in Zusammenhang mit einer Unterhaltsberechtigung, nicht einer Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 10 Ob 112/08f Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist der Vater der drei minderjährigen Antragsteller. Die Ehe der Eltern ist geschieden, die Kinder leben bei der Mutter. Strittig ist die Bemessungsgrundlage für den vom Vater zu leistenden Unterhalt. Der Vater bezieht Einkünfte aus der (teils gewerblichen) Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aus einem Taxigewerbe, aus Maklergeschäften und aus unselbstständiger Tätigkeit. Er hat beträchtliche Schulden in Form von endfälligen Fremdwährungskredit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters (Antragsgegner) für seine Tochter (Antragstellerin) ab 1. 1. 2008 mit 293 EUR fest und wies das Mehrbegehren von weiteren 31 EUR monatlich ab. Der Vater sei unter anderem für seine Ehegattin sorgepflichtig; diese beziehe zwar Kinderbetreuungsgeld für ein 2007 geborenes Kind, gemäß § 42 KBGG sei Kinderbetreuungsgeld jedoch seit 1. 1. 2008 nicht mehr als anrechenbares Einkommen anzusehen, weshalb dem ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen beantragte die Herabsetzung seiner Geldunterhaltspflicht für die beiden Minderjährigen von derzeit je 450 EUR ab dem 1. 1. 2008 auf je 410 EUR monatlich. Seit der letzten Beschlussfassung am 7. 6. 2006 hätten sich seine Verhältnisse dadurch geändert, dass er nunmehr auch für ein weiteres - am 30. 9. 2007 geborenes - Kind unterhaltspflichtig sei und seine nunmehrige Ehegattin Kinderbetreuungsgeld beziehe, weshalb beim Unterhaltsbemessungsvorga... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1KBGG idF BGBl I 2007/76 §42KBGG idF BGBl I 2007/76 §43 Abs1
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B-VG (Art 140 Abs 1 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, in § 42 KBGG idF BGBl I 2007/76 die Wortfolge „noch des beziehenden Elternteils" und § 43 Abs 1 KBGG idF BGBl I 2007/76 als verfassungswidrig aufzuheben, hilfsweise in § 42 KBGG idF BGBl I 2007/76 die Wortfolge „noch des ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen befinden sich in Pflege und Erziehung des Vaters. Er leistet Naturalunterhalt. Die Mutter ist zur Leistung des Unterhalts in Geld verpflichtet. Sie ist nunmehr für drei weitere Kinder sorgepflichtig, die in ihrem Haushalt leben und für die sie Naturalunterhalt leistet. Michelle T***** wurde am 31. 10. 2004, die Zwillinge Julie und Joyce T***** wurden am 2. 2. 2007 geboren. Die Mutter bezieht seit 28. 4. 2007 im Hinblick auf die Betreuung der Zwilling... mehr lesen...