Norm: ABGB §140 AeABGB §140 BbKBGG §42KBGG §43
Rechtssatz: Mit der Neuregelung des § 42 KBGG (BGBl I 2007/76) brachte der Gesetzgeber in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zum Ausdruck, dass er im Bereich des Unterhaltsrechts das Kinderbetreuungsgeld nicht als Einkommen des Kindes oder eines Elternteils behandelt haben will. Dass andere Sozialleistungen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen werden, ändert daran nichts, w... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen setzten die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seine beiden minderjährigen Kinder ab 1. 2. 2008 von jeweils 184 EUR auf jeweils 121 EUR mit der
Begründung: herab, er sei unter anderem für seine nunmehrige Ehegattin sorgepflichtig; diese beziehe zwar Kinderbetreuungsgeld für ein 2006 geborenes Kind, gemäß § 42 KBGG sei Kinderbetreuungsgeld jedoch seit 1. 1. 2008 nicht mehr als anrechenbares Einkommen anzusehen, weshalb dem Vater nunmehr i... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die mj Sara H***** steht nach Scheidung der Kindeseltern der Kindesmutter zu. Der Kindesvater ist aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 18. 3. 2005 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 200 EUR verpflichtet. Dem lag ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von 1.000 EUR inklusive anteiliger Sonderzahlungen zugrunde. Im nunmehrigen Verfahren setzte das Erstgericht diese Unterhaltsverpflichtung ab 1. 3. 2008 auf monatlich 100 EUR herab, w... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 AaABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BbKBGG §42
Rechtssatz: Zum als Unterhaltsbemessungsgrundlage dienenden Einkommen zählen alle tatsächlich erzielten Einnahmen des Unterhaltspflichtigen in Geld oder geldwerten Leistungen, über die er verfügen kann; ausgenommen sind solche Einnahmen, die der Abgeltung von effektiven Auslagen dienen; es besteht kein zwingender Grund, Unterhaltsempfänge eines Ehegatten aus seinem Einkommen aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs3 AeASVG §293KBGG §42UVG §7 Abs1UVG §20 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Soweit die Unterhaltsbedürfnisse einer Person infolge einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung von einem Dritten gedeckt werden, bestehen keine Unterhaltsansprüche gegen einen nach Privatrecht Unterhaltspflichtigen, weil kein Anspruch auf Doppelversorgung besteht. Deshalb werden auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AeABGB §140 BbASVG §293KBGG §9KBGG §42
Rechtssatz: Auch öffentlich-rechtliche Leistungen sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die in der Leistung liegende Zweckbestimmung allein führt noch nicht zum Ausscheiden aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Entscheidungstexte 1 Ob 614/92 Entscheidungstext OGH 07.10.1992 1 Ob 614/92 Veröff: SZ 65/126 = Ö... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbABGB idF KindNamRÄG 2013 §231AlVG §68 Abs2EO §290 Abs1 Z10KBGG §42KBGG §43
Rechtssatz: Unter Einkommen wird die Summe aller dem Unterhaltsschuldner tatsächlich zufließenden Mittel unter Berücksichtigung unterhaltsrechtlich beachtlicher Abzüge und Aufwendungen verstanden. Auch das Karenzurlaubsgeld ist ungeachtet seiner Unpfändbarkeit der Unterhaltsbemessung zugrunde zu legendes Einkommen des Unterhaltspflichtigen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AbABGB §140 BbKBGG §42
Rechtssatz: Es läuft dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Kindern aus der zweiten Ehe die volle Unterhaltsleistung in Form der häuslichen Betreuung zuteil werden lässt, während er seinen Kindern aus der Vorehe den Geldunterhalt unter Berufung auf seine Einkommenslosigkeit verwehrt. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...