Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. April 2009 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 3 StVO 1960 der Kostenersatz für das Entfernen der durch die Kundgebung „M. Parade008“ verursachten Verunreinigung (Glas, Dosen, Papier etc.) von einer näher bezeichneten Straße mit öffentlichem Verkehr vorgenommen durch die Stadt Wien, Magistratsabteilung 48 am 1. Mai 2008 von 19.25 bis 21.00 Uhr sowie von 23.15 bis 23.40 Uhr, in der Höhe von € 192,67 vorges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1VersammlungsG 1953 §11 Abs2VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Auch wenn in erster Linie das Verbot der Verunreinigung der Straße jeden unmittelbar trifft, der die unzulässige Verschmutzung der Straße herbeiführt, trifft nach § 11 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes den Versamm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1VersammlungsG 1953 §11VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VfGH (vgl. E VfGH 19. Juni 1997, B 873/97, VfSlg. 14869) gilt der Versammlungsveranstalter bis zu einem allfälligen anderslautenden Beschluss der Versammelten als zur Leitung und Ordnung der Ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §39 Abs2AVG §45 Abs2StVO 1960 §92 Abs1VersammlungsG 1953 §11VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litc Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/08/0122 E 11. Mai 1993 RS 8 Stammrechtssatz Grundsätzlich trifft auch bei amtswegig durchzuführenden Verfahren die Partei ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1997 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 92 Abs. 3 StVO ein Kostenersatz für das Entfernen des ausgeflossenen Kraftstoffes von der Straße mit öffentlichem Verkehr in Wien III, Posthorngasse 1, welche vom Magistrat der Stadt Wien (MA 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz) am 26. August 1996 (von 13.12 bis 13.47 Uhr) vorgenommen wurde, in der Höhe von S 2.120,-- vorgeschrieben. Gegen diesen Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. November 2000 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Jänner 1997 auf Verleihung der Staatsbürgerschaft mangels Vorliegens der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311 in der Fassung BGBl. I Nr. 124/1998 - StbG, ab. Die belangte Behörde stellte fest, dass der Einbürgerungswerber ägyptischer Staatsbürger sei, sich seit April 1985 im Bundesgebiet befinde, derzeit in 9546 Bad Kleinkirchheim lebe u... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs4;KFG 1967 §43 Abs4 litb;KFG 1967 §99 Abs5;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §38 Abs1 litc;StVO 1960 §92 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat sich bei ihrer bei Beurteilung der Frage, ob die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 gegebe... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 30. November 1999 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 92 Abs. 1 i.V.m. § 99 Abs. 4 lit. g StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) bestraft, weil er am 13. Februar 1999 um ca. 09.30 Uhr die P Landesstraße, auf Höhe seines Wohnhauses, gröblichst bzw. die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdend verunreinigt habe, indem er ca. 1 m3 Schnee auf die P Landesstraße gescha... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs4 litg;
Rechtssatz: "2 bis 3 Schaufeln Schnee" können eine gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße nur unter ganz besonderen Verhältnissen im Sinn des § 92 Abs. 1 StVO 1960 bewirken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs4 litg;
Rechtssatz: § 92 Abs. 1 StVO 1960 enthält zwei Tatbilder, nämlich die gröbliche Verunreinigung der Straße und die die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße (Hinweis E 16.6.1969, 398/68). Während § 99 Abs. 4 lit. g StVO 1960 die Sanktionsnorm für den ersten Fall darstellt, fä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 92 Abs. 3 StVO der Ersatz von Kosten für die Entfernung von Streusplitt, die am 27. Februar 1996 von einem örtlich umschriebenen Gehsteig vorgenommen worden sei, vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Im Beschwerdefall sind zunächst die Vorschriften des § 9... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;StVO 1960 §92 Abs3;StVO 1960 §93 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann starker Streusplittbelag an sich eine gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße darstellen, doch kommt bei Beantwortung dieser Frage gemäß § 93 Abs 1 erster Satz StVO iVm § 92 Abs 1 erster Satz StVO auch der Jahreszeit maßgebliche Bedeutung zu. Ein ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;
Rechtssatz: Das Streuen von etwa 200 Flugblättern stellt eine "gröbliche" Verunreinigung der Straße dar (Hinweis auf E 10.7.1986, 86/02/0053). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020023.X01 Im RIS seit 06.09.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §92 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Anzeige allein als Beweismittel dafür, der Beschuldigte habe die ihm gem § 92 Abs 1 StVO zur Last gelegte Verwaltungsübertretung begangen, reicht nicht aus, wenn der Beschuldigte dies in der in sich schlüssigen und widerspruchsfreien Verantwortung bestreitet und konkrete, weitere Bewei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufzählung der Verunreinigungen ist demonstrativ (hier: Holzspäne und Holzsplitter). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020053.X01 Im RIS seit 10.07.1986 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;
Rechtssatz: Unter "gröblicher" Verunreinigung ist eine solche zu verstehen, die über das allgemein übliche Maß hinausgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020053.X02 Im RIS seit 10.07.1986 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;VStG §7;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, dass der Bestrafte (für den Holz geliefert wurde, wodurch eine GRÖBLICHE Verunreinigung des Gehsteiges entstand) als unmittelbarer Täter oder als Anstifter oder Beihelfer in Frage käme. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020053.X03 ... mehr lesen...