Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Anzeige allein als Beweismittel dafür, der Beschuldigte habe die ihm gem § 92 Abs 1 StVO zur Last gelegte Verwaltungsübertretung begangen, reicht nicht aus, wenn der Beschuldigte dies in der in sich schlüssigen und widerspruchsfreien Verantwortung bestreitet und konkrete, weitere Beweismittel für neue Entlastung, wie z.B. die Einvernahme der festnehmenden Beamten, anbietet (Hinweis auf E 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020023.X02Im RIS seit
06.09.2006