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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §92 Abs1;Rechtssatz
"2 bis 3 Schaufeln Schnee" können eine gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße nur unter ganz besonderen Verhältnissen im Sinn des § 92 Abs. 1 StVO 1960 bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000030312.X02Im RIS seit
12.06.2001