RS Vwgh 1990/1/17 88/03/0257

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Veröffentlicht am 17.01.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 Z13b;

Rechtssatz

Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987, 86/03/0246).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988030257.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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