Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Die durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhöhte Lärmbelästigung ist nicht nur in einem VERBAUTEN GEBIET, sondern auch im Freiland von Bedeutung.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030278.X05Im RIS seit
11.07.2001