Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4 StVO 1960 §5 Abs1 StVO 1960 §5 Abs2 StVO 1960 §5 Abs4 StVO 1960 §5 Abs4a StVO 1960 §5 Abs5 StVO 1960 §99 Abs1 litb VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050StVO 1960 §5 Abs4 idF 2012/I/050StVO 1960 §99 Abs1 litbVStG §44a Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/02/0306 E 18. November 2011 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Weigerung, sich zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes zu der nächsten Dienststelle bringen zu lassen, ist nicht auch noch die Verweigerung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050StVO 1960 §5 Abs4 idF 2012/I/050 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0069 E 26. Mai 1999 VwSlg 15155 A/1999 RS 1 Stammrechtssatz Die StVO enthält keine Bestimmung, dass der Tatbestand des § 5 Abs 2 zweiter Satz Z 1 StVO nur in dem Sinn subsidiär anzuwenden wäre, dass bei einer Anhaltung des Fahrzeuglenkers nur § 5 Abs 2 e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 idF 2012/I/050 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0269 E 13. Dezember 2000 VwSlg 15529 A/2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 1997, Zl. 97/02/0051) kann der Begriff der "nächstgelegenen" Dienststelle im § 5 Abs. 4 StVO nicht wörtlich genommen werden. Vielmehr braucht einer Aufforderung im Sinne d... mehr lesen...
Auf den vorliegenden mit Ablauf des 31. Dezember 2013 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdefall sind nach § 79 Abs. 11 letzter Satz VwGG die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden. Mit Spruchpunkt I. des im Instanzenzug ergangenen Bescheides der belangten Behörde vom 22. November 2011 wurde der Beschwerdeführer als Lenker eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges unter Anführung von Tatzeit und Tatort folgender Maßen schuldig erkannt: ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0269 E 13. Dezember 2000 VwSlg 15529 A/2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 1997, Zl. 97/02/0051) kann der Begriff der "nächstgelegenen" Dienststelle im § 5 Abs. 4 StVO nicht wörtlich genommen werden. Vielmehr braucht einer Aufforderung im Sinne des § 5 Abs. 4 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer für schuldig befunden, 1. Zu einer näher angeführten Zeit mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW im Gemeindegebiet von W. nicht soweit rechts gefahren zu sein, wie dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer für schuldig erkannt, zu einer bestimmten Zeit an einem näher genannten Ort als Lenker eines PKWs die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert zu haben, obwohl er das Fahrzeug gelenkt habe und vermutet habe werden können, dass er sich in einem durch Alkohol beeinträ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. Juli 2006 um 21.20 Uhr an einem näher genannten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKWs die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er das Fahrzeug gelenkt habe, und obwohl vermutet habe w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 2007 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 16. Juni 2006 um 01.20 Uhr an einem näher genannten Ort das dem Kennzeichen nach näher bestimmte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten habe einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,68 mg/l ergeben. Sie habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 1 i.V.m. § 99 Abs. 1a StVO verletz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/03/0106 E 3. September 2003 RS 1 Stammrechtssatz Das Ergebnis einer Atemluftuntersuchung mit einem Alkomaten kann gemäß der hg. Judikatur (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 29. Juni 1993, Zl. 93/11/0117) im Lichte der Regelung des § 5 Abs. 4a StVO nur durch die Bestimmung des... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0323 E 15. Dezember 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 5 StVO vermittelt keine Verpflichtung der den Alkotest durchführenden Gendarmeriebeamten, den Besch einem im öffentlichen Sicherheitsdienst stehenden Arzt vorzuführen, sondern bloß eine Berechtigung der Organ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. September 2005 zu einer näher angeführten Zeit an einem näher angeführten Ort die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl der Beschwerdeführer ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug gelenkt habe und vermutet habe werden können, d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Stehen mehrere Personen (hier der Besch und der Beifahrer) unter Verdacht, alkoholsiert zu sein, so trifft jede derselben, auf die auch der Verdacht des "Lenkens" zutrifft (hier der Besch, der das Fahrzeug gelenkt hat) die Pflicht zur Untersuchung der Atemluft. Schlagworte Al... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. März 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 2. Dezember 2003 um 22.11 Uhr an einem näher genannten Ort nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, wobei vermutet werden habe können, dass er sich beim Lenken eines dem Kennzeichen nach näher bestimmt... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer wurde am 26. Februar 2005 gegen 05.02 Uhr von einem Organ der Straßenaufsicht aufgefordert, sich einer Atemalkoholuntersuchung zu unterziehen. Die erste Messung um 05.18 Uhr ergab einen Atemluftalkoholgehalt von 0,68 mg/l, weitere 7 Versuche schlugen fehl, wobei viermal die Atmung unkorrekt und zweimal das Blasvolumen zu klein war. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0323 E 15. Dezember 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 5 StVO vermittelt keine Verpflichtung der den Alkotest durchführenden Gendarmeriebeamten, den Besch einem im öffentlichen Sicherheitsdienst stehenden Arzt vorzuführen, sondern bloß eine Berechtigung der Organ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5 Z2;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0157 E 25. Juli 2003 RS 1
(Hier: Ist die Verbringung zu einem Arzt trotz eines
diesbezüglichen Hinweises des Probanden im Sinne des E vom 11. Mai
2004, 2001/02/0095, unterblieben und kommt nachträchl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;
Rechtssatz: Ein Organ der Straßenaufsicht darf selbst beurteilen, ob die vorgebrachten
Gründe: überhaupt tauglich sind, eine Nichtdurchführung der Atemluftalkoholuntersuchung zu erklären (Hinweis E 24. Februar 2000, 98/02/0090). NUR im Falle, als das Organ der Straßenaufsicht dies bejaht und die Atemlu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Jänner 2004 um 04.30 Uhr auf einem örtlich umschriebenen Gendarmerieposten die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl vermutet habe werden können, dass er ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;FSG 1997;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0066 E 27. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der "Grad" der Alkoholisierung, der durch die Messung der Atemluft festgestellt werden soll, spielt nicht nur bei Anwendung der Strafbesti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. April 2002 um 21.10 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Motorrades die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er das Fahrzeug gelenkt und vermutet habe werde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0079 E 7. August 2003 RS 1 Stammrechtssatz Mit der zusätzlichen(zu § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO 1960 dazu) Zitierung des § 5 Abs. 4 StVO 1960 als Übertretungsnorm wurde der angefochtene Bescheid mit keiner Rechtswi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 18. August 2003 um 00.36 Uhr an einem näher genannten Ort geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht (dazu) aufgefordert worden sei, weil er wegen der bei ihm festgestellten Alkoholisierungsmerkmale, wie deutli... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0269 E 13. Dezember 2000 VwSlg 15529 A/2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 1997, Zl. 97/02/0051) kann der Begriff der "nächstgelegenen" Dienststelle im § 5 Abs. 4 StVO nicht wörtlich genommen werden. Vielmehr braucht einer Aufforderung im Sinne des § 5 Abs. 4 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/02/0362 E 8. November 1996 RS 1(Hier nur der zweite Satz und mit dem Zusatz: Eine derartige Weigerung verletzt § 5 Abs. 2 StVO 1960, sodass die bloße Anführung dieser
Norm: als übertretene Verwaltungsvorschrift nicht dem § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. März 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. Juni 2002 um 0.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in Betrieb genommen habe und vermutet habe werden können,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/02/0232 E 26. Jänner 2001 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Auszugehen ist zunächst davon, dass - was die belangte Behörde, aber auch Stolzlechner, Hauptpunkte der 19. StVO-Novelle, ZVR, Heft 12, S. 355, nicht bedenken - nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. September 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 29. Dezember 2001 um 21.55 Uhr an einem örtlich umschriebenen Parkplatz einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen und sich trotz Aufforderung eines von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet ... mehr lesen...