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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/02/0306 E 18. November 2011 RS 1Stammrechtssatz
Bei einer Weigerung, sich zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes zu der nächsten Dienststelle bringen zu lassen, ist nicht auch noch die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft im Spruch des Strafbescheides aufzunehmen, zumal der erste Vorwurf den anderen beinhaltet.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020138.L01Im RIS seit
06.08.2021Zuletzt aktualisiert am
09.08.2021