RS Vwgh 2017/10/9 Ra 2017/02/0138

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Veröffentlicht am 09.10.2017
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2 idF 2012/I/050
StVO 1960 §5 Abs4 idF 2012/I/050
StVO 1960 §99 Abs1 litb
VStG §44a Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/02/0306 E 18. November 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einer Weigerung, sich zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes zu der nächsten Dienststelle bringen zu lassen, ist nicht auch noch die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft im Spruch des Strafbescheides aufzunehmen, zumal der erste Vorwurf den anderen beinhaltet.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020138.L01

Im RIS seit

06.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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