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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Stehen mehrere Personen (hier der Besch und der Beifahrer) unter Verdacht, alkoholsiert zu sein, so trifft jede derselben, auf die auch der Verdacht des "Lenkens" zutrifft (hier der Besch, der das Fahrzeug gelenkt hat) die Pflicht zur Untersuchung der Atemluft.
Schlagworte
Alkotest Voraussetzung Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007020250.X02Im RIS seit
12.03.2008