RS Vwgh 2007/11/16 2007/02/0250

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Veröffentlicht am 16.11.2007
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs4;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Stehen mehrere Personen (hier der Besch und der Beifahrer) unter Verdacht, alkoholsiert zu sein, so trifft jede derselben, auf die auch der Verdacht des "Lenkens" zutrifft (hier der Besch, der das Fahrzeug gelenkt hat) die Pflicht zur Untersuchung der Atemluft.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020250.X02

Im RIS seit

12.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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