Angefochtenes Erkenntnis 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers wegen Verletzung der Richtlinien-Verordnung (RLV) durch Organe der Landespolizeidirektion Wien (LPD, belangte Behörde) am 27. Mai 2021 in W durch die Inanspruchnahme seiner freiwilligen Mitwirkung durch Aufforderung, an Geschicklichkeitstests im Rahmen einer Verkehrskontrolle teilzunehmen, obwohl sich dieser der Freiwilligkeit nicht bewusst gewesen sei, gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs10 StVO 1960 §5 Abs9 StVO 1960 §99 Abs1 litb StVO 1960 §99 Abs1 litc StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 14.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017 StVO 1960 § 5 gültig von 01.09.2012 bis 13.01.2017 zuletzt... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg (in der Folge: Verwaltungsgericht) wurde der Revisionswerber im Beschwerdeverfahren einer Übertretung des § 99 Abs. 1b StVO iVm § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt, weil er am 12. Mai 2020 an einem näher bezeichneten Ort ein näher spezifiziertes Fahrzeug gelenkt habe, obwohl er sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden habe. Über den Revisionswerber wurde eine Geldstrafe von € 800,-- ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs9VwGG §42 Abs2 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 1 Stammrechtssatz Durch die klinische Untersuchung kann zwar die Beeinträchtigung, die auf eine Suchtgifteinnahme schließen lässt, festgestellt werden. Nach einer solchen Feststellung ist jedoc... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 2 Stammrechtssatz Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber im Beschwerdeverfahren einer Übertretung des § 99 Abs. 1b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt, weil er am 6. März 2019 an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Über den Revisionswerber wurde dafür eine Geldstrafe in der Höhe von € 900,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 245 Stunden) verhängt. Weiters wur... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Verwaltungsgericht u. a. das Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft Baden vom 12. April 2018, mit dem der Mitbeteiligte wegen Lenkens eines Personenkraftwagens in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand bestraft wurde, auf und stellte das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG ein. Die Revision wurde für nicht zulässig erklärt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwalt... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber im Beschwerdeverfahren einer Übertretung des § 99 Abs. 1b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt, weil er am 13. Oktober 2018 an einem näher bezeichneten Ort ein näher spezifiziertes Fahrzeug gelenkt habe, obwohl er sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden habe. Über den Revisionswerber wurde dafür eine Geldstrafe von EUR 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) verhängt. Die Rev... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 1 Stammrechtssatz Durch die klinische Untersuchung kann zwar die Beeinträchtigung, die auf eine Suchtgifteinnahme schließen lässt, festgestellt werden. Nach einer solchen Feststellung ist jedoch zwingend eine Blutabnahme vorzunehmen. Ers... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 2 Stammrechtssatz Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs9StVO 1960 §99 Abs1b Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/02/0168 B 26. Jänner 2017 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH hat im E vom 24. Oktober 2016, Ra 2016/02/0133, im Falle eines Lenkers, bei dem 1,2 ng/ml THC im Blut festgestellt worden ist, ausgeführt, dass es für die Annahme des Tatbildes des § 5 Abs.... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 20. September 2018 entzog die Revisionswerberin der Mitbeteiligten die Lenkberechtigung für die Klassen AM und B für einen Zeitraum von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Abnahme des Führerscheins (durch tschechische Polizeibeamte) am 17. Juni 2018, ordnete die Absolvierung einer Nachschulung vor Ablauf der Entziehungsdauer an und forderte die Mitbeteiligte auf, ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von K... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs9StVO 1960 §5 Abs9aVwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2019/11/0007 E 23.02.2021
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen der StVO 1960 kann ein Lenker von den Organen der Straßenaufsicht, wenn sich auf Grund eines Speichelvortests die Vermutung der Beeinträchtigung durch Suchtgift ergi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs9StVO 1960 §99 Abs1 litbStVO 1960 §99 Abs1 litc Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2019/11/0007 E 23.02.2021
Rechtssatz: Wer zum Zweck der Feststellung, ob er sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, zum Arzt gebracht wird, hat sich der Untersuchung zu unterziehen (§ 5 Abs. 9 StVO 1960) und im... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 12. Juli 2019 gab das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (LVwG) der Beschwerde des Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 24. Juli 2018 Folge, mit dem der Mitbeteiligte wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gemäß § 5 Abs. 1 StVO iVm § 99 Abs. 1b StVO bestraft worden war. Das LVwG behob das Straferkenntnis und stellte das Verwaltungsstrafverfahren gemäß... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 1 Stammrechtssatz Durch die klinische Untersuchung kann zwar die Beeinträchtigung, die auf eine Suchtgifteinnahme schließen lässt, festgestellt werden. Nach einer solchen Feststellung ist jedoch zwingend eine Blutabnahme vorzunehmen. Ers... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 2 Stammrechtssatz Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs9
Rechtssatz: Durch die klinische Untersuchung kann zwar die Beeinträchtigung, die auf eine Suchtgifteinnahme schließen lässt, festgestellt werden. Nach einer solchen Feststellung ist jedoch zwingend eine Blutabnahme vorzunehmen. Erst die Blutabnahme bringt demnach Gewissheit, ob der durch die klinische Un... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO 1960 vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist - abgesehen von den Fäl... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs10;StVO 1960 §5 Abs9;StVO 1960 §5 Abs9a idF 2005/I/052;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung ist nach geltender Rechtslage das wesentliche Beweisergebnis für die Annahme einer Beeinträchtigung durch Suchtgift das Ergebnis der klinischen Untersuchung durch den Arzt. Die Blutanalyse dient allenfalls der Bestätigung der ärztlichen Feststellung... mehr lesen...