Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020139.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030183.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/02 92/02/0219 2 Stammrechtssatz Der VwGH stellt in seiner Rechtsprechung darauf ab, ob das Verhalten einer Person örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung (conditio sine qua non) für das Entstehen des Verkehrsunfalles ist und stützt sich damit auf die Äquivalenztheorie. Diese Theor... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Autora... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1) § 17 Abs. 1, 2) § 4 Abs. 1 lit. a, 3) § 4 Abs. 5 und 4) § 99 Abs. 1 lit. b StVO mit Geldstrafen in der Höhe von 1) S 800,--, 2) S 2.000,--, 3) S 3.000,-- und 4) S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen 1) 40 Stunden, 2) 3 Tage, 3) 4 Tage und 4) 10 Tage) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030155.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Februar 1992 gegen 15.40 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen, 1. sofort anzuhalten und 2. durch Vorweisen der Kfz-Papiere an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen zu 1. nach § 4 Abs. 1 lit. a und zu 2. nach § 4 Abs. 1 l... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Unterlassen des (im zweiten Satz des § 4 Abs 5 StVO geregelten) Identitätsnachweises kann nicht im Umwege des § 4 Abs 1 lit c StVO unter Strafe gestellt werden. Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020066.X11 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Anhalteverpflichtung nach § 4 Abs 1 lit a StVO dient dazu, den in einen Verkehrsunfall verwickelten Lenker in die Lage zu versetzen, sich davon zu vergewissern, ob und welche weiteren Verpflichtungen nach der StVO, insbesondere nach deren § 4, ihn treffen bzw ob solche Verpflichtungen für ihn bestanden (Hinweis... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11 Stammrechtssatz Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des § 4 Abs 1 lit a StVO gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020066.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0050 1 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 4 Abs 1 lit a StVO gebietet das sofortige Anhalten an der Unfallstelle (Hinweis E 23.3.1988, 87/18/0131). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0050 E 17. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz Erfolgt nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kein Nachweis nach § 4 Abs 5 letzter Satz StVO, so besteht Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO, welche auch die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich zieht; daher verantwortet der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: In der Weigerung, einem nach einem Unfall einschreitenden Straßenaufsichtsorgan die Personaldaten vollständig bekanntzugeben, kann eine Verletzung der Pflicht, an der Feststellung des Sachverhaltes iSd § 4 Abs 1 lit c StVO mitzuwirken, gelegen sein (Hinweis E 18.5.1988, 87/03/0249, 0250). Schlagworte Mitwi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 13. Oktober 1990 um ca. 20.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in Graz auf der Kärntnerstraße - Kreuzung Pulverturmstraße mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe 1.) nicht sofort sein Fahrzeug angehalten und 2.) hievon nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienstste... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt,am 18. Dezember 1988 gegen 21.15 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Südautobahn A 2 von Klagenfurt kommend in Richtung Villach an einem bestimmten Ort nach der Beschädigung einer Leitschiene es unterlassen zu haben, sofort anzuhalten und an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken zumal, er an der Unfalls... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Der Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO wird nicht von jener Person verwirklicht, die zunächst ein Verschulden am Verkehrsunfall bestritten hat (Hinweis E 28.1.1985, 85/18/0008). Die Verpflichtung, die "Beteiligung" am Unfall zuzugeben, also ein Geständnis abzulegen, ergibt sich aus § 4 Abs 1 lit c StVO nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat auf Grund einer unfallgefährlichen Situation seine Konzentration auf die gesamte Gefahrenlage zu richten und muß durch geeignete Maßnahmen bei Wahrnehmung eines Streifungsgeräusches überprüfen, ob es sich dabei um ein mit dem Verkehrsunfall im Zusammenhang steh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Kammer des unabhängigen Verwaltungssenates vom 13. Oktober 1992 (hg. Zl. 92/03/0261) wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 13. Februar 1992 um 3,30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO, nämlich das Fahrzeug auf einer bestimmten Strecke in Tirol in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben, schuldig erkannt, und die von der Be... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Dezember 1992 wurden über den Beschwerdeführer wegen der am 31. Jänner 1992 gegen 20,45 Uhr in Klagenfurt als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO, § 4 Abs. 1 lit. c StVO, § 4 Abs. 5 StVO und § 7 Abs. 1 StVO Geldstrafen in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen), S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen),... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030056.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0081
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030261.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 10. Dezember 1992 wurden über den Beschwerdeführer wegen der am 20. September 1991 um 0,30 Uhr in K als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO, § 4 Abs. 1 lit. c StVO und § 4 Abs. 5 StVO Geldstrafen in der Höhe von je S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je zwei Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030054.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Zu I): Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid (des Einzelmitgliedes des Unabhängigen Verwaltungssenates) wurde über die Beschwerdeführerin wegen einer am 4. Jänner 1992 um 21.00 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws (im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit einer toten und einer schwerverletzten Person) begangenen Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0022
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030263.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO bestraft, weil er am 16. Dezember 1989 um 19.00 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Graz mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei und an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt habe, da er... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Oktober 1988 um 17.15 Uhr in Klagenfurt an einem bestimmten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und es als Lenker dieses Pkws nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, sofort anzuhalten und hievon ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Dem Argument, der Bf habe nach dem aufgetretenen "Zusammenstoß" im Hinblick auf die Fortsetzung der Fahrt durch den beteiligten Buslenker keine Veranlassung gehabt, "das Vorliegen eines Sachschadens zu vermuten," ist zu entgegnen, daß es nicht auf die bloßen Vermutungen des Bf ankommt, sondern darauf, ob ein Sachschaden durc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0162 3 Stammrechtssatz Die Feststellung des Sachverhaltes kommt keineswegs nur am Unfallsort in Betracht; die Mitwirkungspflicht besteht jedenfalls so lange, als die Untersuchungen noch ein brauchbares Ergebnis zeigen können (Hinweis E 13.3.1981, 02/22... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0065 3 Stammrechtssatz Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, wonach ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofort anzuhalten hat, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß mit dem... mehr lesen...