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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die akustische Wahrnehmbarkeit eines Anstoßgeräusches auch durch den bei starkem Verkehr verursachten Umgebungslärmpegel im Hinblick auf die durch die Fahrzeugkarosserie gegebene Abschirmung nach außen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020065.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
21.11.2009