RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0219

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Veröffentlicht am 02.09.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1;
StVO 1960 §4 Abs2;

Rechtssatz

Für die Pflichten nach Verkehrsunfällen kann es schon vom Zweck der Bestimmungen her auf die Typizität des eingetretenen Erfolges nicht ankommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020219.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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