RS Vwgh 1992/6/17 91/03/0169

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/27 86/18/0180 1

Stammrechtssatz

Es ist nicht erforderlich, im Spruch eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im einzelnen zu beschreiben (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030169.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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