RS Vwgh 1992/6/17 91/03/0286

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Lenkers zum sofortigen Anhalten des Fahrzeuges gem § 4 Abs 1 lit a StVO besteht bei jedem Verkehrsunfall mit Personen - oder Sachschaden, und zwar auch, wenn bei dem Verkehrsunfall nur sein Fahrzeug beschädigt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030286.X02

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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