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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Verpflichtung des Lenkers zum sofortigen Anhalten des Fahrzeuges gem § 4 Abs 1 lit a StVO besteht bei jedem Verkehrsunfall mit Personen - oder Sachschaden, und zwar auch, wenn bei dem Verkehrsunfall nur sein Fahrzeug beschädigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030286.X02Im RIS seit
29.11.2001