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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §38 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/03/0172 E 28. November 1990 RS 7(Hier: Durch die überflüssige Aufnahme der Haltelinie in den Spruch ist der Bsch nicht in seinen Rechten verletzt.)Stammrechtssatz
Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im Spruch des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichnen, an der der Fahrzeuglenker anzuhalten gehabt hätte (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002020117.X02Im RIS seit
18.09.2002Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009