1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde im Beschwerdeverfahren mit dem angefochtenen Erkenntnis w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm § 3... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung 1... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. März 2002 wurde der Beschwerdeführer (zu den Punkten 1., 2. und 3. des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch ein Einzelmitglied, zu Punkt 7. durch eine Kammer der belangten Behörde) schuldig erkannt, er habe am 28. September 2000 in Innsbruck als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Motorrades "1) um 21.07 Uhr auf der R-Straße vor der Kreuzung P-Straße bei Rotlicht der Ampel nicht an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0172 E 28. November 1990 RS 7(Hier: Durch die überflüssige Aufnahme der Haltelinie in den
Spruch: ist der Bsch nicht in seinen Rechten verletzt.) Stammrechtssatz Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten geh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. November 2000 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Jänner 1997 auf Verleihung der Staatsbürgerschaft mangels Vorliegens der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311 in der Fassung BGBl. I Nr. 124/1998 - StbG, ab. Die belangte Behörde stellte fest, dass der Einbürgerungswerber ägyptischer Staatsbürger sei, sich seit April 1985 im Bundesgebiet befinde, derzeit in 9546 Bad Kleinkirchheim lebe u... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs4;KFG 1967 §43 Abs4 litb;KFG 1967 §99 Abs5;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §38 Abs1 litc;StVO 1960 §92 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat sich bei ihrer bei Beurteilung der Frage, ob die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 gegebe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. November 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 9. August 1990 um ca. 18,15 Uhr in Graz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) in der Annenstraße einen Pkw überholt zu haben, obwohl er nicht einwandfrei habe erkennen können, ob er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr wieder einordnen könne, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern; 2) im Bereich de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030012.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe an jeweils bestimmten Orten in Wien am 1. März 1991 um 01.30 Uhr als Lenker eines Kraftfahrzeuges 1.) das Gelblicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, sondern sei in die Kreuzung eingefahren, 2.) die durch Verbotszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten, 3.) sich um 01.40 Uhr geweigert, seine Atemluft von einem besond... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0083 E 13. September 1989 RS 4 Stammrechtssatz Bei Aufleuchten des gelben Lichtes besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten, vielmehr darf in jenen Fällen, in denen ein Anhalten nicht mehr möglich ist, die Kreuzung noch durchfahren werden (Hinweis E VS 11.4.1973, 04... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer (zu den Punkten 3, 9 und 11 vom Landeshauptmann, ansonsten von der Landesregierung) schuldig erkannt, er habe am 17. November 1989 um 1.53 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1. diesen in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2. in Wien I, Franz-Josefs-Kai 57-35, die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/03/0172 7 Stammrechtssatz Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. September 1985 erkannte die Wiener Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 13. Juli 1984 um 12.36 Uhr in Wien 15, Kreuzung Linke Wienzeile - Gaudenzdorfer Gürtel, Richtung Hadikgasse, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem er nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten habe, sondern in die Kreuzung eingefahren sei. Er habe dadu... mehr lesen...
Am 14. März 1987 erging eine Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Wachzimmer 13, Am Platz, wonach der männliche Lenker eines nach Marke, Farbe und Kennzeichen bestimmten Pkws am 11. März 1987 um 14.13 Uhr in Wien 13, Kennedy-Brücke, 1. und 2. Schutzweg Richtung Schönbrunner Schloßstraße, gefahren sei und dabei das Gelblicht beider Verkehrslichtsignalanlagen nicht beachtet habe, indem er nicht vor den dortigen Haltelinien angehalten habe, obwohl ihm ein sicheres Anhalten leicht mög... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 27. April 1987 um 19.42 Uhr in Linz auf der Dametzstraße vor der Kreuzung mit der Mozartstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und bei Rotlicht der Verkehrsampel das Fahrzeug nicht angehalten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 lit. a und § 99 Abs. 3 lit.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verpflichtung der Verkehrsteilnehmer, die Lichtzeichen einer Verkehrslichtsignalanlage zu beachten, setzt nicht voraus, daß der Errichtung der Verkehrslichtsignalanlage eine Verordnung zugrundeliegt (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257, VwSlg 12466 A/1987). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, mißachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig an welcher der drei gem § 38 Abs 1 lit a bis c StVO in Betracht kommenden Stellen er anzuhalten gehabt hätte. Aus diesem Grund bedarf es in e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten geh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §38 Abs1 lita;VStG §33;
Rechtssatz: Die auf einem Vordruck zur formalisierten Durchführung und Protokollierung einer Lenkerbefragung vorgesehene Rubrik "gibt den Sachverhalt zu" kann sinnvollerweise nur dahin verstanden werden, daß diese Rubrik anzukreuzen ist, wenn der Lenker auch den... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Oktober 1987 gegen 7.47 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Stadtgebiet von Linz auf der A-Straße gelenkt, wobei er 1) entgegen den deutlich auf der A-Straße sichtbaren Richtungspfeilen (geradeaus und nach rechts) unmittelbar vor der Kreuzung mit der B-Straße und der C-Straße nach links in die C-Straße eingebogen und 2) tro... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs6;
Rechtssatz: Bezüglich der Erfüllung der Verpflichtung nach § 38 Abs 1 lit a StVO ist dem Lenker eines herannahenden Fahrzeuges im Hinblick auf das dem gelben nicht blinkenden Licht vorangegangene viermal grünblinkende Licht kein zusätzlicher Reaktionsweg zuzubilligen (Hinweis E 4.6.1987, 87/02/0035). Europ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Unter dem in einem Strafbescheid verwendeten Ausdruck "Gelblicht" ist gelbes, nicht blinkendes Licht iSd § 38 Abs 1 lit a StVO und § 38 Abs 2 StVO zu verstehen. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0083 E 13. September 1989 RS 4 Stammrechtssatz Bei Aufleuchten des gelben Lichtes besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten, vielmehr darf in jenen Fällen, in denen ein Anhalten nicht mehr möglich ist, die Kreuzung noch durchfahren werden (Hinweis E VS 11.4.197... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 16. Mai 1986 um 0.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; weiters wurde... mehr lesen...