Begründung: Am 20. 12. 2004 ereignete sich in Wien 10, Troststraße eine Kollision zwischen dem im Gleisbereich stehenden PKW des Klägers und einem von der Beklagten gehaltenen Straßenbahnzug. In Fahrtrichtung der unfallbeteiligten Fahrzeuge verläuft ein doppelgleisiger, niveaugleicher Schienenstrang, der in einem Rechtsbogen in die in beiden Fahrtrichtungen befahrene Troststraße weiterführt. Vor der Kreuzung der Neilreichgasse mit der Troststraße besteht ein Haltestellenbereich mit ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Revision an den Ausspruch des Berufungsgerichtes nicht gebunden; gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann er sich bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit einer... mehr lesen...
Begründung: Am 28.September 1993 ereignete sich in Wien an der Kreuzung Franz Josefs-Kai/Postgasse ein Verkehrsunfall, an welchem ein LKW des Klägers und ein Straßenbahnzug der beklagten Partei beteiligt waren. Der Kläger begehrt den Ersatz der ihm unfallsbedingt entstandenen Schäden in Höhe von S 250.202,52 sA und bringt hiezu vor, der Straßenbahnzug sei gegen das verkehrsbedingt angehaltene Fahrzeug der klagenden Partei gefahren, obwohl dem Fahrer des Straßenbahnzuges ein re... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Einem PKW-Lenker darf eine Verletzung des § 28 Abs 2 StVO nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm ein Verlassen der Gleise möglich war und er dies unbegründet unterlassen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 2305/96a Entscheidungstext OGH 04.09.1997 2 Ob 2305/96a Schlagworte Personenkraftwagen Europe... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Diese Bestimmung trägt dem Umstande Rechnung, dass die an Gleise gebundenen Fahrzeuge nicht ausweichen können und überdies in der Regel ein geringeres Bremsvermögen haben. Entscheidungstexte 8 Ob 74/83 Entscheidungstext OGH 23.06.1983 8 Ob 74/83 Veröff: ZVR 1984/259 S 269 2 Ob 152/12k Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Nach dieser Bestimmung darf das Gleis vor dem schon herannahenden Straßenbahnzug nur überquert werden, wenn man ganz sicher sein kann, diesen in seiner Weiterfahrt nicht zu behindern. Entscheidungstexte 2 Ob 161/80 Entscheidungstext OGH 09.12.1980 2 Ob 161/80 Veröff: ZVR 1981/182 S 232 2 Ob 51/90 Entsche... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs7 BVIIStVO §28 Abs2
Rechtssatz: Zum Stillstandbringen des Personenkraftwagens ohne jede verkehrsbedingte Notwendigkeit knapp vor einem herankommenden Schienenfahrzeug im Gleisbereich (hier: als schwerwiegender Verstoß gegen die Vorrangregelung). Entscheidungstexte 8 Ob 43/80 Entscheidungstext OGH 10.04.1980 8 Ob 43/80 Sch... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Ein Gleis wird "unmittelbar" übersetzt, wenn es vor Erreichung der Übersetzungsstelle durch den herannahenden Straßenbahnzug von dem Lenker eines Kraftfahrzeuges nicht mehr freigegeben werden kann. VwGH vom 28.06.1961, Z 2166/60; Veröff: ZVR 1962/165 S 156 Entscheidungstexte 8 Ob 169/79 Entscheidungstext OGH 13.09.1979 8 Ob 169/79 Vgl; Beisatz:... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob ein Lenker mit seinem Kraftfahrzeug die Gleise innerhalb des Bremsweges der Straßenbahn überquert, sondern darauf, ob er dies nach der für ihn gegebenen und überblickbaren Verkehrssituation tun kann, ohne das herankommende Schienenfahrzeug in seiner Weiterfahrt zu behindern. Entscheidungstexte 8 Ob 169/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges dürfen andere Straßenbenützer die Gleise nicht mehr befahren. VwGH vom 22.02.1973, 724/72 Entscheidungstexte 8 Ob 169/79 Entscheidungstext OGH 13.09.1979 8 Ob 169/79 Veröff: ZVR 1980/140 S 147 2 Ob 161/80 Entscheidungstext OGH 09.12.1980 2 Ob 161/80... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: § 28 Abs 2 StVO dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs mit Schienenfahrzeugen, doch nimmt der Gesetzgeber ganz kurzzeitige Beeinträchtigungen dieses Verkehrs durch haltende Kraftfahrzeuge in Kauf (hier: keine Verpflichtung, einen rechtsmäßig begonnenen Einparkversuch abzubrechen). Entscheidungstexte 2 Ob 218/7... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs1StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 28 Abs 2 StVO geht als lex specialis der Bestimmung des § 23 Abs 1 StVO vor. Entscheidungstexte 2 Ob 178/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 178/78 Veröff: ZVR 1980/63 S 78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075085 ... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs1StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 28 Abs 2 StVO geht als lex specialis der Bestimmung des § 23 Abs 1 StVO vor. Entscheidungstexte 2 Ob 218/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 218/78 Veröff: ZVR 1980/63 S 78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075085 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung Entscheidungstexte 2 Ob 218/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 218/78 mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs4 VStVO §28 Abs2
Rechtssatz: Zufahren zum linken Fahrbahnrand vor herannahendem Straßenbahnzug. Entscheidungstexte 8 Ob 123/76 Entscheidungstext OGH 08.09.1977 8 Ob 123/76 Veröff: ZVR 1977/51 S 72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0074449 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIgStVO §28 Abs2StVO §14 Abs2 litb
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 nicht rechtsirrtümlich, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisi... mehr lesen...
Norm: StVO §23 Abs2StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Die Befolgung der dem Lenker im § 28 Abs 2 StVO auferlegten Verpflichtung, beim Halten auf Gleisen im Fahrzeug oder in dessen Nähe zu bleiben, vermag nichts daran zu ändern, daß das Halten gegen eine andere Verkehrsvorschrift (etwa gegen die Vorschrift des § 23 Abs 2 StVO) verstoßen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 123/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 19 Abs 3 StPolO, wonach unmittelbar vor dem Herannahen eines Schienenfahrzeuges das Gleis nicht mehr übersetzt werden darf, nimmt den von rechts kommenden Fahrzeuges den Vorrang gegenüber allen mit der Straßenbahn in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeugen. VwGH vom 02.06.1958, Z 341/57, 342/57; Veröff: ÖJZ 1959,166 Nr 25 Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Norm: StVO §19 BIbStVO §28 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 28 Abs 2 StVO, wonach beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise so rasch wie möglich zu verlassen haben und unmittelbar vor und nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges die Gleise nicht überquert werden dürfen, begründet keine Vorrangregel. Entscheidungstexte 2 Ob 268/70 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Ein Schienenfahrzeug "naht heran", wenn seine Entfernung von dem in Betracht kommenden Straßenbenützer etwa dem Bremsweg entspricht. Entscheidungstexte 2 Ob 369/69 Entscheidungstext OGH 19.03.1970 2 Ob 369/69 Veröff: ZVR 1970/224 S 291 2 Ob 218/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 218/78 Vgl; Verö... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO 1960 §28 Abs2
Rechtssatz: Ein zum Linksabbiegen auf den Straßenbahngleisen eingeordneter Personenkraftwagen braucht beim Herannahen der Straßenbahn nicht auf die rechts der Gleise liegende Fahrbahn zurückzufahren. Entscheidungstexte 2 Ob 369/69 Entscheidungstext OGH 19.03.1970 2 Ob 369/69 Veröff: ZVR 1970/224 S 291 2... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IICStVO §12 Abs1 1StVO §12 Abs4 4StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Beim Einordnen nach links ist auch der Bereich von in Straßenmitte gelegenen Straßenbahnschienen zu benützen, sofern nicht ein Schienenfahrzeug herannaht. Entscheidungstexte 2 Ob 308/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 2 Ob 308/69 2 Ob 126/05a Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StVO §19 BIbStVO §28 Abs2
Rechtssatz: Über das Ausmaß der Pflicht, Schienenfahrzeugen als bevorzugten Straßenbenützern bei ihrem Herannahen so rasch wie möglich Platz zu machen. Entscheidungstexte 11 Os 30/65 Entscheidungstext OGH 01.03.1965 11 Os 30/65 Veröff: JBl 1965,427 (mit Glosse von Liebscher) = RZ 1965,81 = KJ 1965,52 2 Ob 218/7... mehr lesen...
Norm: StVO §19 BIbStVO §28 Abs2
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der zum Linksabbiegen eingeordnet auf den Schienen der Straßenbahn anhält, handelt nur dann schuldhaft verkehrsordnungswidrig, wenn er ein Schienenfahrzeug zu einem unvermittelten Bremsmanöver veranlaßt, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die Gleise bei dessen Herannahen zu räumen. Entscheidungstexte 11 Os 30/65 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B2bStVO §11 Abs1StVO §12 Abs1StVO §12 Abs4StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Erblickt der Führer eines Straßenbahnzuges, der auf einer Strecke von zwei Prozent Gefälle mit einer Stundengeschwindigkeit von vierzig Kilometer fährt, plötzlich vierzig Meter vor sich zwischen den in der Straßenmitte gelegenen Schienen einen Radfahrer, so darf er sich nicht darauf beschränken, zunächst zur Warnzeichen zu geben, sondern hat seine Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Der Führer eines Straßenbahnzuges kann sich darauf verlassen, dass ein Kraftfahrzeugführer nur dann vor einem herankommenden Straßenbahnzug die Gleise übersetzt, wenn er ganz sicher ist, dass er diesen dadurch in seiner Fahrt nicht behindert. Entscheidungstexte 2 Ob 280/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 2 Ob 280/61 Veröff: ZVR 1962/101 S 94 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf Zahlung eines Schadensbetrages von 771.51 Szufolge eines Zusammenstoßes gerichtete Klagebegehren ab, da die Beschädigung des Straßenbahnwagens nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Zweitbeklagten als Lenker des LKW. zurückzuführen war (§ 18 Abs. 1 KFG.), aber auch für den Erstbeklagten eine Haftung gemäß § 7 Abs. 2 des zitierten Gesetzes deswegen nicht gegeben sei, weil der Unfall auf das als unabwendbares Ereignis zu wertende Verhalten des Straßenbahnf... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Das Verbot der Übersetzung des Gleises unmittelbar vor Herannahen eines Schienenfahrzeuges gilt auch dann, wenn sich dieses erst im Anfahren (von der Haltestelle) befand, gleichgültig, welche Geschwindigkeit es bereits erreicht hat. Durch diese Bestimmung wird die Rechtsregel durchbrochen. Entscheidungstexte 2 Ob 19/53 Entscheidungstext OGH 04.03.19... mehr lesen...
Norm: StVO §28 Abs2
Rechtssatz: Dem § 19 StPolO kommt im Verhältnis zu § 25 Abs 3 StPolO primäre Geltung zu. Entscheidungstexte 1 Os 323/49 Entscheidungstext OGH 09.09.1949 1 Os 323/49 Veröff: EvBl 1950/21 = SSt XX/109 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0075184 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...